Länder zeigen sich bei EU-Fernsehrichtlinie kompromissbereit

Der Bundesrat hat eine Resolution verabschiedet, wonach die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft eine Einigung bei der Regulierung audiovisueller Medien auch unter Abstrichen vorantreiben soll.

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Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine Resolution (PDF-Datei) verabschiedet, nach der die Bundesregierung während der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands im ersten Halbjahr 2007 in Brüssel eine Einigung im Streit um die EU-Fernsehrichtlinie auch unter Abstrichen bei den eigenen Forderungen vorantreiben soll.

Die Länderkammer erkennt in dem von Bayern gestellten und von Rheinland-Pfalz gestützten Antrag an, "dass die bisherigen deutschen Positionen nicht in vollem Umfang auf Zustimmung stoßen und daher mit dem Ziel einer Mehrheitsfähigkeit möglichst vieler deutscher Zielsetzungen fortzuentwickeln sind." Die verhandlungsführenden Vertreter der Länder werden mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten daher ermächtigt, im EU-Rat in Abstimmung mit der Bundesregierung von den ursprünglichen Vorgaben im Interesse einer baldigen Revision der Richtlinie abzuweichen. Dabei sollte aber zumindest "die grundlegende Zielsetzung möglichst weitgehend realisiert werden."

Die Länderkammer hatte erst im März eine Stellungnahme (PDF-Datei) verabschiedet, worin sie unter anderem eine klare Abgrenzung zwischen der im Anwendungsbereich erweiterten Fernsehrichtlinie und anderen europäischen Rechtsakten vermisst. Bei der Offenheit der EU-Kommission für die Einführung von Selbstkontrollmechanismen der Anbieter audiovisueller Medien pochte der Bundesrat weiter im Sinne der hierzulande viel beschworenen "Co-Regulierung" darauf, dass trotzdem staatliche Regulierung und Aufsicht erforderlich bleiben müssten. Er lehnte zugleich die im Entwurf gemachten Vorgaben für Aufsichtsbehörden wie die Landesmedienanstalten als "unzulässigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die nationale Regelungsstruktur" ab.

Gleichzeitig forderten die Länder einen Ausbau des Rechts zur Kurzberichterstattung nach deutschem Zuschnitt mit umfassenden Übernahmerechten von vorhandenem Sendematerial. Eine Festlegung so genannter Programmquoten lehnten sie angesichts der im Internet herrschenden Angebotsvielfalt genauso ab wie eine Aufweichung der restriktiven Regelungen zur Produktplatzierung. Eine Deregulierung der Vorgaben für Werbezeiten hielten sie dagegen für angebracht. Eine ähnliche Linie, wie sie auf den Münchner Medientagen von Landespolitikern noch einmal vorgetragen wurde, hatte jüngst auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) vertreten.

Vor allem aus Großbritannien und Frankreich kommt aber heftiger Widerstand gegen die deutschen Pläne zur Reform der Regulierung audiovisueller Medien. Zahlreiche britische Konzerne etwa beklagten im Frühjahr vor allem, dass mit dem Richtlinienentwurf bestehende Regelungen für den traditionellen Rundfunkbereich auf den bislang noch wenig ausgeformten Markt der "On-demand"-Dienste ausgeweitet werden soll. Neue und bestehende Akteure in den neuen Medien könnten vom Markt abgeschreckt, Berichterstattung auf jungen Plattformen wie Video-Blogs unterbunden werden, lautete die Kritik weiter. Der von Deutschland befürwortete Kurs der "Co-Regulierung" scheint den Briten zudem besonders suspekt; sie setzen auf eine Stärkung der Selbstregulierung.

Mit dem neuen Antrag pocht der Bundesrat nun nur noch darauf, dass die künftige Regelung insgesamt den Besonderheiten der Angebotsformen audiovisueller Angebote angemessen Rechnung zu tragen habe. Problematische Punkte sollten im Vorfeld innerhalb der Rundfunkkommission abgestimmt werden. Die Länderkammer erinnert zudem erneut daran, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Rundfunkrecht in den eigenen Reihen – und nicht beim Bund – liege. Ihre Haltung zur Medienpolitik sei daher von der Bundesregierung besonders zu berücksichtigen. (Stefan Krempl) / (vbr)