"Legal Highs": Jugendschützer warnen vorm Online-Kauf psychoaktiver Substanzen

Psychoaktive Rauschmittel seien als Alternative zu illegalen Drogen wie Ecstasy online frei verfügbar und würden gezielt an Heranwachsende vermarktet, heißt es im Jahresbericht 2015 von jugendschutz.net.

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"Legal Highs"
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Jugendschützer haben sogenannte Legal Highs als neue gesundheitliche Bedrohung ausgemacht, die durch das Internet verstärkt werde. Unter harmlos klingenden Namen wie "Magic Dust", "Crazy Monkey" oder "Beach Party" vermarkteten Online-Shops zunehmend psychoaktive Substanzen als Alternative zu illegalen Drogen wie Ecstasy und animierten bewusst Heranwachsende zum Konsum, warnt die länderübergreifende Stelle jugendschutz.net in ihrem Jahresbericht 2015. Dabei bärgen die synthetischen Rauschmittel "nicht abschätzbare Gesundheitsrisiken" und könnten Krämpfe, Herzprobleme, Panik oder Kreislaufbeschwerden auslösen.

Die staatlichen Kontrolleure haben 62 einschlägige Internetläden unter die Lupe genommen, wovon alle gegen den Jugendschutz verstoßen hätten: "Sie verherrlichten den Drogenkonsum, verharmlosten ihn als 'normale' Form der Alltags­ und Stressbewältigung und machten die Stoffe ohne Alterskontrolle zugänglich." Die Einrichtung will künftig einen genauen Blick darauf werfen, welche Rolle soziale Netzwerke spielen, um die "legalen Drogen" zu verbreiten und zu verharmlosen.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat nach eigenen Angaben bereits auf Basis der bisherigen Recherchen erste Aufsichtsverfahren gegen deutsche Anbieter von Webshops eingeleitet, die Legal Highs zur Alltags- und Stressbewältigung anpreisen. Häufig seien solche Online-Verkaufsplätze "sehr jugendaffin gestaltet und erwecken den Eindruck, dass das Leben durch Rauschmittel bereichert wird", monierte der KJM-Vorsitzende Andreas Fischer. Er begrüßte auch eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, mit der ein Vertrieb neuer psychoaktiver Stoffe verboten und der Betäubungsmittelbegriff erweitert werden soll.

"Junge User werden online zunehmend zu selbstgefährdendem Verhalten animiert", ist in dem Bericht nachzulesen. "Vor allem im Social Web verherrlichen unzählige Beiträge Hungern, Ritzen und Suizid". Allein bei Instagram seien mehr als 90.000 Beiträge mit dem Hashtag #anabuddy markiert gewesen, mit dem Partner fürs "gemeinsame Hungern" gesucht würden. 90 Prozent der 450 recherchierten Profile, Videos und Bilder mit Jugendschutzverstößen aus dem Bereich der Selbstgefährdungen gingen auf das Konto von Mädchen mit einem Durchschnittsalter von 15 Jahren.

Insgesamt haben die Mainzer Jugendschützer über 30.000 Webseiten, Apps und Forenbeiträge auf Verstöße aller Art überprüft, wobei sie 6100 einschlägige Fälle registrierten. Die häufigsten Rechtsverletzungen bezogen sich auf Pornografie mit 26 Prozent, Darstellungen der sexuellen Ausbeutung von Kindern mit 19 Prozent und im gleichen Anteil allgemeine Jugendgefährdungen. 15 Prozent der Verstöße bezogen sich auf den Bereich des politischen Extremismus. Zu Neonazis und rassistischer Hetze gibt jugendschutz.net gewöhnlich im Herbst einen gesonderten Bericht heraus.

In 51 Prozent der Fälle konnte jugendschutz.net dem Bericht nach über Kontakte zu Anbietern und Betreibern erreichen, dass diese die Inhalte rasch löschten. So habe man aufwändige Verfahren vermeiden können. Rund 120 deutsche Vorkommnisse hat die Instanz an die KJM abgegeben, die dazu Aufsichtsverfahren einleitete. Etwa 950 ausländische Fälle übermittelte jugendschutz.net an den KJM-Vorsitzenden und regte an, einen Indizierungsantrags bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu stellen. (jk)