MIDEM: US-Anwälte verteidigen SOPA

Urheberrechtsexperten dreier renommierter US-Anwaltskanzleien verteidigten bei der Musikmesse MIDEM in Cannes entschieden den Protect IP Act (PIPA) und Stop Online Piracy Act (SOPA).

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Von
  • Monika Ermert
  • Volker Zota

Urheberrechtsexperten dreier renommierter US-Anwaltskanzleien verteidigten bei der Musikmesse MIDEM in Cannes entschieden den Protect IP Act (PIPA) und Stop Online Piracy Act (SOPA). Die beiden wegen darin enthaltender Websperren insbesondere von vielen Internet- und Technologieunternehmen kritisierten Gesetzentwürfe waren nach Protestaktionen von Wikipedia und weiteren Unternehmen kürzlich auf Eis gelegt worden. "Vorerst" seien die umstrittenen Gesetze tot, sagte Michael Sukin, Chef der Sukin Law Group. Sukin und sein Kollege Kenneth Abdo, Vizepräsident von Lommon und Abdo, gehen jedoch fest davon aus, dass über kurz oder lang an den Entwürfen wieder weiter gearbeitet wird.

Eine Anpassung der Urheberrechtsgesetze hält Sukin für dringend geboten, das zeige nicht zuletzt der Umstand, dass kürzlich erstmals ein unter den Top Ten gelistetes Album nur 20.000 mal habe verkauft werden können.

Sukin gab sich empört über das Einknicken der Politik angesichts der Netzproteste. „Man stelle sich mal vor, eine Handvoll privater Unternehmen hat einfach beschlossen, das Internet zuzumachen“. Sein Kollege Bernard Resnick nannte die Reaktionen der SOPA- und PIPA-Gegner „ziemlich unehrlich“. Immerhin hätten die kritisierten Netzsperren gegen Urheberrechts verletzende Webseiten durch einen Richter geprüft werden müssen. "Es ging nicht darum, dass einfach Seiten hätten gesperrt werden können, die einem Rechteinhaber nicht gefallen", sagte Resnick.

Selbst, wenn er Sympathien für jüngere Künstler habe, die am Anfang ihrer Karriere stünden und durch ein Mehr an Offenheit im Netz profitieren könnten, "am Ende bin ich für den besseren Schutz der Künstler."

Die US-Anwälte erklärten in einem Panel der International Association of Entertainment Lawyers (IAEL) zwei Neuerungen im US- und EU-Urheberrecht, die die Rechte von Komponisten und Musikern stärken sollen. Ab dem 1. Januar 2013 können US-Musiker ihre Rechte über vor 35 Jahren unter Vertrag mit einem Unternehmen produzierten Stücke wieder selbst ausüben. Mit einem solchen Pfund in der Tasche, könnten die Musiker beispielsweise den Spieß umdrehen und dem Unternehmen genau den 12-Prozent-Anteil anbieten, den das Unternehmen bislang dem Künstler eingeräumt habe, erläuterte Abdo.

Der Künstler könne die Rechte natürlich auch anders vermarkten oder selbst ausüben,sagte Abdo, der bereits 2006 vorausschauend den erten Rechterückruf angemeldet hatte, für den Song Funky Town. „Über die Rechte zu Funky Town verhandeln wir aktuell nun neu.“ Für die Labels ist die mögliche Aufkündigung der eingeräumten Rechte über ihre Kataloge mit beträchtlichen Einbußen verbunden, zumindest, wenn die entsprechende Musik noch Geld abwirft.

Auch die am 27. September in der EU in Kraft getretenen längeren Schutzfristen sollen vor allem die Künstler stärken, erläuterte Sukin. Anders als bisher muss künftig in allen Mitgliedsstaaten die volle Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod für alle Autoren eines Stückes eingehalten werden. Stirbt der Texter Jahrzehnte nach dem Komponisten, läuft erst ab dem Tod des Texters die 70-Jahresfrist. Die Schutzrechte von Produktionen wurden gleichzeitig von 50 auf 70 Jahre verlängert, und für die letzten 20 Jahre sollen auch Session Musiker 20 Prozent aller Einnahmen erhalten. Auch in Europa sollen Musiker in den gewonnenen 20 Jahren ihre Rechtewahrnehmung neu verhandeln können, wenn Stücke nicht mehr vermarktet werden. Wie das neue Geld für die darstellenden Künstler bei Ensembles verteilt werden wird, das hat die EU in die Hände der Verwertungsgesellschaften gelegt. (vza)