MP3-Tantiemen: BMG und Sony bieten 8 Millionen US-Dollar
In einem Gerichtsverfahren um Tantiemen haben Sony Music Entertainment und die BMG-Tochter Arista ein Angebot vorgelegt. Falls das Gericht zusagt, bÀnde das auch solche, die nicht an dem Verfahren beteiligt sind.
KĂŒnstler mit VertrĂ€gen von vor 2002 verlangen in mehreren Sammelklagen [1] in den USA von Plattenlabels die Nachzahlung vorenthaltener Tantiemen aus dem Online-GeschĂ€ft. In einem Verfahren bieten nun Sony Music Entertainment und Arista (Bertelsmann Music Group) 7,95 Millionen US-Dollar (6 Mio. Euro) fĂŒr alle Betroffenen zusammen. Falls das Gericht den Vorschlag bewilligt, bĂ€nde das auch solche, die nicht an dem Verfahren beteiligt sind. Zudem wĂŒrden die VertrĂ€ge nachtrĂ€glich umgeschrieben. Die KlĂ€ger hatten ursprĂŒnglich mindestens 25 Millionen Dollar gefordert.
Bisher schĂŒtten die groĂen Plattenfirmen fĂŒr Musikdateien und Klingeltöne Tantiemen aus, deren Berechnung sich am TontrĂ€gerverkauf orientiert. Der Prozentsatz ist niedrig (10 bis 30 Prozent) und hypothetische Posten wie "Verpackung" oder "zerbrochene Schallplatten" werden abgezogen. Nach einem vom Rapper Eminem gegen Universal Music erstrittenen rechtskrĂ€ftigen Urteil ist das digitale GeschĂ€ft allerdings nicht als TontrĂ€gerverkauf, sondern als Lizenzierung zu werten. Und dabei ist in vor 2002 geschlossenen VertrĂ€gen meist eine HĂ€lfte-Beteiligung vorgesehen.
Allman Brothers et al prozessieren seit 2006 [2] gegen Sony (und) BMG. Nun liegt ein Vergleich [3] vor: Sony und BMG bieten zusammen 7,65 Millionen Dollar (5,8 Mio. Euro), wovon nach Medienberichten 2,5 Millionen Dollar an die AnwĂ€lte der KlĂ€ger gehen. Die restlichen 5,15 Millionen Dollar (3,9 Mio. Euro) sind fĂŒr alle "gröĂeren" KĂŒnstler vorgesehen; dabei muss das jeweilige StĂŒck mindestens 28.500 Downloads von US-Kunden vor Ende 2010 in Apples iTunes Store verzeichnet haben. Dann erhĂ€lt er je nach Zahl seiner Downloads einen Anteil, sofern er einen Antrag stellt. Weitere 300.000 Dollar (227.000 Euro) sollen alle KĂŒnstler zusammen erhalten, die den Grenzwert nicht erreicht haben. Hier wird nach Köpfen geteilt, weil die Plattenlabel den Berechnungsaufwand scheuen. Es soll knapp 1000 Berechtigte geben.
FĂŒr alle Betroffenen gilt, dass sich Download-Tantiemen kĂŒnftig an der niedrigeren Rate fĂŒr physische VerkĂ€ufe orientieren, zuzĂŒglich 3 Prozent. Der gesamte Vergleich soll fĂŒr alle Vertragspartner von BMG/Arista, Sony und den mit diesen verbundenen Labeln gelten. Berechtigte, die mit dem Vergleich nicht einverstanden sind, mĂŒssen widersprechen (Opt Out). Sie können dann selbst klagen. Ein solcher Fall könnte Toto sein: Die Band hat Ende Februar Klage gegen Sony erhoben. Toto fordert 605.000 Dollar (458.000 Euro) zuzĂŒglich Zinsen und Anwaltskosten sowie die Offenlegung der Buchhaltung. (anw [4])
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[2] https://www.heise.de/news/Rockbands-verklagen-Sony-BMG-120821.html
[3] http://www.scribd.com/doc/84568518/Young-Bloods-Sony-Settlement
[4] mailto:anw@heise.de
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