MP3.com-Chef verneint Vorsatz

Im Prozess gegen MP3.com wegen Urheberrechtsverstößen hat MP3.com-Chef Michael Robertson jetzt sein Unternehmen gegen den Vorwurf verteidigt, vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen zu haben.

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Von
  • Axel Vahldiek

Im Prozess gegen MP3.com wegen Urheberrechtsverstößen hat MP3.com-Chef Michael Robertson jetzt sein Unternehmen gegen den Vorwurf verteidigt, vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Das Angebot my.mp3.com sei nicht als Schnellschuss entstanden. Vielmehr hätte MP3.com lange und gründlich geplant und auch die Frage der Legalität des Angebots sei überprüft worden.

Bereits im April hatte ein Bundesgericht MP3.com für schuldig erklärt, Copyrightverstöße begangen zu haben. Allerdings war damals noch nicht die Höhe des Schadens festgestellt worden. Dies wird jetzt in dem seit Montag laufenden Verfahren geklärt. Die Frage des Vorsatzes wird hier ebenso entscheidenden Einfluss auf die Strafhöhe haben wie die Frage, wie oft MP3.com gegen das Gesetz verstoßen hat. In dieser Frage hatte MP3.com in der Vergangenheit bereits einen Teilerfolg verbuchen können, als ein Bundesrichter festlegte, dass der Schaden, der entstanden war, pro CD errechnet würde und nicht pro MP3-Song. Dadurch ist die mögliche Gesamtanzahl der Gesetzesverstöße erheblich verringert worden. Die mögliche Höhe der Strafe liegt einem Bericht des amerikanischen CNet zufolge zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro Verstoß, kann aber bei Nachweis der Vorsätzlichkeit theoretisch auf bis zu 150.000 US-Dollar steigen.

Auslöser der Rechtsstreitigkeiten ist ein Angebot von MP3.com namens my.mp3.com gewesen. Bei diesem Angebot wurden Tausende von CDs auf Servern abgelegt. Die Songs einer CD konnte von jedem angehört und heruntergeladen werden, der diesen Service durch den Nachweis des Besitzes einer Original-CD freischaltete. Die Musikindustrie klagte, weil MP3.com die Kopien der CDs ohne Erlaubnis auf den Servern abgelegt hatte.

Zwischenzeitlich hat sich MP3.com mit vier der fünf großen Plattenlabels geeinigt, die ursprünglich gegen die Musikseite vorgegangen waren. Lediglich mit Seagram konnte MP3.com bisher keine außergerichtliche Einigung erzielen. (axv)