MSN-User dürfen Steffi nicht ausziehen

Microsoft Deutschland wird per einstweiliger Verfügung gezwungen, Porno-Fakes der Tennisspielerin Steffi Graf auf den Community-Seiten von MSN.de zu unterbinden.

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Von
  • Clemens Gleich

Eddi mag Steffi. Und Eddi kann gut Photoshop. Damit produzierte er Mitte diesen Jahres gefälschte Porno-Bilder der deutschen Tennis-Ikone Stefanie Graf und stellte sie unter seiner MSN.de-Community-Seite der Welt zur Verfügung. Der vorwiegend männliche Teil der Zuschauer musste sich jedoch nicht mit ein wenig Händeschütteln begnügen, sondern konnte über die Funktion "Mein Fotocenter" zusätzlich ein erstklassiges Spindfoto kaufen.

Ein glühender Verehrer der ehemaligen Tenniskönigin schickte seinem Idol nach Genuss solcher Bilder eine obszöne Mail. Diese plumpe Art der Zuneigungsbekundung stieß jedoch auf wenig Gegenliebe: Steffi Graf schaltete ihren Anwalt ein und binnen weniger Stunden waren Eddis "Fakes of Stars" Geschichte -- wenigstens bei MSN. Zwar warfen die Microsoft-Verwalter alle gefundenen Star-Pornographen heraus, verweigerte jedoch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Damit wollte die Graf durch eine Strafe von 500.000 Mark auch in Zukunft verhindern, dass ihr Gesicht auf verschiedenen Körpern bei MSN missbraucht wird.

Das Landgericht Köln entschied nun zu Gunsten von Steffi Graf (Az: 28 O 346/01). Da sich MSN in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzungsrechte an von den Usern eingestellten Inhalten abtreten lässt und die Community-Inhalte durch Frames und Logos aussehen, als seien es MSN-eigene Angebote, muss die Microsoft GmbH dafür sorgen, dass sich keine nackten Steffis mehr im Microsoft Network räkeln. Die Unterschleißheimer Tochter der Softwarefirma aus den USA versuchte alles, von Rezitationen ihrer AGBs und Hinweise auf Haftungsausschluss bis zur Abschiebung aller Schuld auf die Konzernmutter in Redmond oder gar auf das Internet insgesamt. Doch das Gericht blieb hart, gab Frau Graf Recht und nahm die "konkrete Verletzungshandlung in den Verbotstenor" der einstweiligen Verfügung auf. Selbst Microsofts Hinweis, dass Frau Graf keine Wiederholungsgefahr glaubhaft machen konnte, ließ das Gericht nicht gelten. Die Firma habe die Wiederholungsgefahr schon durch ihren Widerspruch gegen die ursprüngliche Unterlassungserklärung bekräftigt. (cgl)