Massachusetts: Microsoft hält sich nicht an Kartellauflagen

Der US-Bundesstaat wirft Microsoft vor, der Konzern habe mit seinen Vertragsbedingungen einen Computerhändler abgestraft, weil dieser Linux-PCs verkaufte.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Der US-Bundesstaat Massachusetts wirft Microsoft vor, der Konzern habe mit seinen Vertragsbedingungen einen Computerhändler abgestraft, weil dieser Linux-PCs verkaufte. Damit soll der Software-Riese gegen die Auflagen verstoßen haben, die in der außergerichtlichen Beilegung des Anti-Trust-Verfahrens gegen Microsoft festgelegt worden sind. Das berichten US-Medien unter Berufung auf ein acht Seiten umfassendes Papier, das der Justizminister von Massachusetts, Tom Reilly, gestern dem zuständigen Gericht vorgelegt hat. Microsoft wies die Vorwürfe zurück.

In dem Schreiben, in dem der fragliche Computerhändler nicht genannt wird, werden Microsoft auch weitere nicht näher spezifizierte Verstöße gegen die Auflagen des Anti-Trust-Verfahrens vorgeworfen. Zudem beschwert Reilly sich, die Untersuchungen von Massachusetts bezüglich der Einhaltung der Auflagen würden vom US-Justizminsiterium behindert.

Erst kürzlich hatten Kartellrechtsexperten des US-Justizministeriums gemeinsam mit Microsoft einen Zwischenbericht vorgelegt, in dem Microsoft indirekt nahe gelegt wird, bei der Umsetzung der Auflagen im Rahmen der Beilegung des Anti-Trust-Prozesses noch nachzubessern. Im Zentrum der Kritik der Kartellwächter steht Microsofts Programm zur Lizenzierung von Netzwerkprotokollen (MCPP). Die von Microsoft ausgeübte Praxis der Lizenzierung sei möglicherweise nicht dazu geeignet, den Wettbewerb wiederherzustellen, hieß es.

Der mittlerweile im fünften Jahr verhandelte Kartellprozess gegen Microsoft war im November 2001 mit einer außergerichtlichen Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium zunächst beigelegt worden. Richterin Colleen Kollar-Kotelly vom Bundesbezirksgericht Columbia hatte diese Einigung dann im vergangenen November abgesegnet, ohne Forderungen nach schärferen Auflagen der neun US-Bundesstaaten zu berücksichtigen, die weiter gegen Microsoft klagten. Massachusetts und West-Virginia hatten daraufhin vor dem Berufungsgericht des US-Bundesjustizbezirks von Columbia ein Berufungsverfahren beantragt. West-Virginia hatte dann Mitte Juni überraschend erklärt, sich nicht weiter an der Berufung gegen das Urteil im Anti-Trust-Prozess gegen Microsoft beteiligen zu wollen. Der Bundesstaat hatte mit Microsoft eine außergerichtliche Einigung erzielt, die auch private Sammelklagen gegen überhöhte Preise für Microsoft-Produkte einschließen soll. Massachusetts führt die Klage weiter; sie soll am 4. November vor dem zuständigen Berufungsgericht verhandelt werden. (wst)