Massen-Abmahnungen gegen AutohÀuser
Eine Stuttgarter Anwaltskanzlei verschickt Serien-Abmahnungen. Die Online-Auftritte verschiedener AutohĂ€user sollen gegen einschlĂ€gige Vorschriften verstoĂen.
Eine neue Einnahmequelle hat die Anwaltskanzlei Halbgewachs in Stuttgart nach Berichten von abmahnungswelle.de [1] entdeckt: Angeblich im Auftrag des "Verbands sauberes Internet e. V." mit Sitz in Schlangenbad fordert sie AutohĂ€user auf, ihren Internet-Auftritt den gesetzlichen Erfordernissen anzupassen. Eine Kostennote ĂŒber 446,02 Euro liegt dem Schreiben bei.
Der "Verband sauberes Internet" ist in Fachkreisen unbekannt. Kein Wunder, wurde der Verein nach Angaben des deutschen Schutzverbands gegen WirtschaftskriminalitĂ€t doch erst am 24.10.2002 gegrĂŒndet und am 26.11.2002 ins Vereinsregister eingetragen. Kanzlei und Verein sind eng miteinander verquickt: Vorsitzender des Vereins ist -- wohl nicht ganz zufĂ€llig -- Reinhard Halbgewachs, der Ehemann der abmahnenden RechtsanwĂ€ltin. Die SchriftfĂŒhrerin des Vereins ist hauptberuflich die SekretĂ€rin der Kanzlei Halbgewachs. Dass ausgerechnet AutohĂ€user die Adressaten der Serienbriefe sind, dĂŒrfte an der groĂen AffinitĂ€t zur Branche liegen: Das Ehepaar Halbgewachs pflegt ein teures Kraftfahr-Hobby, die beiden nahmen in den vergangenen Jahren oft an Oldtimer-Rallyes teil.
Die Abmahnungen gleichen einander wie ein Ei dem anderen. Selbst das Aktenzeichen ist auf den Schreiben, die heise online vorliegen, identisch. Welcher Internet-Auftritt moniert wird und die Art des VerstoĂes werden nicht genannt. Ein RĂ€tsel auch, wie die Anwaltskanzlei eingehende Zahlungen ohne entsprechendes Aktenzeichen zuordnen will. Entgegen den einschlĂ€gigen Vorschriften enthalten die Schreiben auch keine Steuernummer. Unklar ist, wie viele Abmahnungen die Kanzlei verschickt hat. Anhand der heise online vorliegenden Meldungen dĂŒrfte die Zahl vermutlich im dreistelligen Bereich liegen.
ĂuĂerst fraglich ist schon, ob der Verein ĂŒberhaupt hĂ€tte abmahnen dĂŒrfen. Das können laut dem Unterlassungsklagegesetz [2] nĂ€mlich nur Verbraucherschutzvereinigungen und rechtsfĂ€hige "VerbĂ€nde zur Förderung gewerblicher Interessen". Die Anforderungen, die an einen Verbraucherschutzverband gestellt werden, sind sehr hoch. Eine solche Vereinigung muss mindestens ein Jahr existieren und kann erst dann beim Bundesverwaltungsamt die Klagebefugnis beantragen. Diese Voraussetzungen erfĂŒllt der "Verband sauberes Internet e. V." ganz offensichtlich nicht.
Abmahnberechtigt sind daneben rechtsfĂ€hige VerbĂ€nde zur Förderung gewerblicher Interessen, "soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben". Ob alle sieben GrĂŒndungsmitglieder des Vereins Gewerbetreibende im Automobilbereich sind, darf bezweifelt werden.
Aber auch inhaltlich sind die versandten Abmahnungen wirkungslos. Die bloĂe Wiedergabe eines Gesetzestextes erfĂŒlle nicht die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Abmahnung und die Verpflichtung zur Ăbernahme von Anwaltshonoraren stellt, erklĂ€rte Rechtsanwalt Tobias H. Strömer [3] gegenĂŒber abmahnungswelle.de. Der Schuss könnte fĂŒr die Urheber der ominösen Schreiben nach hinten losgehen: "Wir haben umgekehrt den Verband aufgefordert, die hier angefallenen Honorare wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung zu erstatten", berichtet Strömer. (Joerg Heidrich) / (uma [4])
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[1] http://www.abmahnungswelle.de
[2] http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/uklag/index.html
[3] http://www.stroemer.de
[4] mailto:uma@ct.de
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