Max Schrems kommt in Ă–sterreich langsam gegen Facebook voran
In zweiter Instanz wurde die Sammelklage des Datenschutzaktivisten nicht zugelassen, allerdings kann Schrems als einzelner gegen Facebook vor Gericht gehen.
Der Datenschutzaktivist Max Schrems konnte sich auch in zweiter Instanz nicht mit seinem Anliegen durchsetzen, in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook erheben zu können. Das Oberandesgericht (OLG) in Wien meint aber entgegen der Vorinstanz, dass er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann, wie aus einer Mitteilung Schrems' hervorgeht. Im Juni hatte das Wiener Landgericht sich als nicht zuständig befunden, da Schrems Facebook auch beruflich genutzt hatte.
Schrems wirft Facebook unter anderem ungültige Datenschutzbestimmungen vor, es spähe das Surfverhalten aus und nehme an einem Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA teil. Schrems hatte auch gegen die irische Datenschutzbehörde geklagt und vor dem EuGh das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU zu Fall gebracht. Der irische High Court hat nun auch im Sinne Schrems' entschieden, dass die Datenschutzbehörde überprüft, wie und in welchem Umfang Facebook Daten in die USA weitergibt.
Das OLG habe die Revision zum Obersten Gerichtshof zur Zuständigkeit nicht zugelassen. Daher müsse sich Facebook wohl vor einem österreichischen Gericht verantworten und öffentlich erklären müssen wie seines Datenschutzrichtlinien beschaffen sind, erläutert Schrems. Der Jurist erklärte, mit der OLG-Entscheidung "glücklich" zu sein. Revision sei aber möglich in der Frage der "internationalen Sammelklage", da es dazu noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gebe. (anw)