Mecklenburg-Vorpommern: Polizei soll mit Staatstrojanern aufgerüstet werden
Die Regierung Mecklenburg-Vorpommerns hat einen Gesetzentwurf befürwortet, laut dem Ermittler verschlüsselte Smartphone-Kommunikation abhören dürften.
Die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns soll für die Gefahrenabwehr erweiterte Befugnisse zur Überwachung von Internet und Mobilfunk erhalten. Die Landesregierung hat dazu am Dienstag einen Entwurf zur Reform des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) auf den Weg gebracht. Ermittler sollen demnach mit richterlicher Genehmigung IT-Systeme wie Computer oder Smartphones präventiv online durchsuchen dürfen. Vorgesehen ist zudem eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
Mit der Quellen-TKÜ können Messenger-Chats über Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal sowie Internet-Telefonate via Skype & Co. direkt auf einem Zielsystem abgehört werden, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt werden. Erfasst werden darf dabei nur die laufende Kommunikation. Weiter gehen heimliche Online-Durchsuchungen, mit denen etwa auch Dateien auf Festplatten legal analysiert werden können. Für beide Instrumente ist in der Regel der Einsatz von Staatstrojanern und das Ausnutzen von Sicherheitslücken nötig.
Unbeobachtete potenzielle Bombenbauer
"Die RAF griff früher zum Telefon, der Terrorist von heute nutzt WhatsApp und Co.", sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Zudem könne ein potenzieller Bombenbauer die erforderlichen Einzelteile heute weitgehend unbeobachtet über das Internet kaufen. Deswegen müsse die Polizei "unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch auf den PC oder das Smartphone von verdächtigen Personen zugreifen können". Wie in anderen Bundesländern seien solche Kompetenzen im Kampf gegen den Terrorismus auch in Mecklenburg-Vorpommern "unerlässlich".
Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen haben bereits Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr eingeführt. Das brandenburgische Parlament brütet gerade über einer solchen Lizenz. Auf Bundesebene existiert daneben schon eine weite Befugnis zur Quellen-TKÜ zur Strafverfolgung.
Begleitet werden sollen die neuen Eingriffsbefugnisse von "zahlreichen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten betroffener Personen" sowie bestimmter Berufsgruppen wie Ärzten, Abgeordneten oder Anwälten, betont das Kabinett. Bestehende Berichtspflichten gegenüber dem Landtag und "die Unterrichtung der Öffentlichkeit" würden ausgeweitet.
Erweiterter Straftatenkatalog
Die Regierung will zudem den Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des SOG umfassend erweitern. Die damit verknüpften Überwachungskompetenzen sollen auch bei "Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften", besonders schwere Fälle der Computersabotage sowie das Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche greifen.
Zur "gezielten Kontrolle" und der damit einhergehenden polizeilichen Observation sollen auch Personen ausgeschrieben werden dürfen, wenn "konkrete Anhaltspunkte vorliegen", dass diese "außergewöhnlich schwere Straftaten" planen oder begehen wollen. Wenn ein Betroffener etwa in eine Verkehrskontrolle gerät, könnten er und sein Fahrzeug so genauer gefilzt werden. (anw)