Mehr Schutz bei Einkauf im Ausland

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie soll das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Verbraucher besser schützen, wenn sie etwa über das Internet Waren oder Dienstleistungen im Ausland beziehen.

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  • dpa

Wer im Ausland einkauft, soll besser vor Betrug geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss eine Änderung des Kartellrechts, die eine EU-Richtlinie umsetzen soll. "Die Verbraucher werden nun beim Einkauf im Ausland vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und betrügerischen Unternehmern genauso wie im Inland geschützt", sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das gelte auch für Käufe im Internet. Die Verbraucher könnten damit ein größeres Angebot und günstigere Preise im Ausland besser nutzen. Bundesrat und Bundestag müssen dem Gesetzentwurf, der das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) novelliert, formal noch zustimmen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wertet die Neuregelung positiv. "Für die Verbraucher ist es mit Sicherheit ein Zugewinn", sagte Juristin Kerstin Hoppe der dpa. So müssten bei Werbung für Kinder und Jugendliche besondere Kriterien eingehalten werden. Wie praxistauglich die neuen EU-weiten Regeln seien, müsse sich aber erst zeigen.

Eine "Schwarze Liste" soll 30 irreführende und aggressive Geschäftspraktiken aufführen, die verboten sind. Der Schutz soll auch für die Zeit nach dem Abschluss von Kaufverträgen gelten. Bisher ging es nur um Geschäftspraktiken vor Vertragsabschluss. Zwei Beispiele: Wer sich beim Urlaub im Ausland zur Anzahlung für die Teilzeit-Nutzung eines Ferienclubs überreden lässt, ist künftig über das neue Recht geschützt. Ein Unternehmer darf den Kunden auch keine notwendigen Informationen vorenthalten. So muss ein Garten-Center etwa beim Kauf einer exotischen Pflanze darüber informieren, dass sie nicht in den Garten gepflanzt werden darf. Verbraucher können sich notfalls an die deutschen Verbraucherzentralen oder an das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel wenden.

Deutschland hätte die EU-Richtlinie schon im Dezember 2007 umsetzen müssen. Die FDP-Fraktion warf der Regierung vor, sie habe die Neuregelung verzögert. "Eine Richtlinie innerhalb von zweieinhalb Jahren umzusetzen, sollte auch die Bundesregierung eigentlich nicht überfordern", sagte FDP-Verbraucherpolitiker Hans-Michael Goldmann. (dpa) / (jk)