Mehrwertsteuersenkung verursacht Probleme bei Kassensystemen Update
Die Mitte Juni verkĂŒndeten Steuersenkungen setzen Handel und IT-Anbieter unter extremen Zeitdruck. Viele HĂ€ndler ziehen trotzdem mit, einige verzichten bewusst.
Seit dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 werden die MehrwertsteuersĂ€tze von 19 und 7 Prozent durch reduzierte SĂ€tze auf 16 und 5 Prozent ersetzt. Das Gesetzespaket mit diesen und weiteren MaĂnahmen wurde erst am 16. Juni als Entwurf in den Bundestag eingebracht und in höchster Eile [1] am Nachmittag des 29. Juni in Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Erst zu diesem Termin konnten sich die Anbieter von Buchhaltungssoftware und Kassensystemen mit Sicherheit auf die Details der neuen Vorschriften einstellen.
Auswirkungen auf Verbraucherpreise
Hoffnungen auf eine drei- beziehungsweise zweiprozentige allgemeine Preissenkung beruhen aber auf einer MilchmÀdchenrechnung. Erstens reduziert sich der Bruttopreis eines Artikels, der netto 100 Euro kostet, nur von 119 auf 116 oder von 107 auf 105 Euro. Das macht nur 2,52 beziehungsweise 1,87 Prozent aus.
Zweitens muss der Anbieter die Steuersenkung gar nicht an seine Kunden weitergeben. Er hat die Wahl unter drei Vorgehensweisen: Er kann jeden Artikel neu kalkulieren und mit einem neuen (Brutto-)Verbraucherpreis etikettieren. Das verursacht nicht nur Rundungsfehler und teuren Arbeitsaufwand, sondern hebelt auch bisherige Optimierungen auf Schwellenpreise von X,98 Euro aus.
Oder die Betriebe geben die Steuersenkung ohne neue Preisangaben weiter, indem sie die Rechnungssumme fĂŒr alle Posten mit demselben Steuersatz nachtrĂ€glich um einen Rabatt in Höhe der Steuerersparnis reduzieren. Solche Regelungen laufen streng genommen kontrĂ€r zum deutschen Verbraucherrecht: Die Preisangaben-Verordnung sieht vor, dass Gewerbetreibende die Endpreise fĂŒr Kunden transparent und vergleichbar prĂ€sentieren mĂŒssen. Doch das Bundeswirtschaftsministerium hat signalisiert, dass die Behörden in dieser Situation groĂzĂŒgig sein werden. So soll es möglich sein, dass Gewerbetreibende Waren weiterhin zu den alten SteuersĂ€tzen auszeichnen, aber an der Kasse dann einen sogenannten "Kassenrabatt" ausweisen, mit dem die Steuerersparnis an die Endkunden weitergegeben wird.
Alternativ kann ein HĂ€ndler seine Verbraucherpreise beibehalten und einfach den Anteil des Nettopreises erhöhen. Kunden merken das bei einem Blick auf Rechnung oder Kassenbon, wo ja die jeweiligen Steueranteile ausgewiesen sein mĂŒssen.
Einen Sonderfall bilden Tabakwaren: FĂŒr sie bleibt der Steuersatz unverĂ€ndert â sĂŒffisanterweise nicht etwa aus gesellschaftlichen ErwĂ€gungen, sondern auf Wunsch der Zigarettenindustrie, die vor den Kosten zurĂŒckschreckt, allen Zigarettenpackungen jetzt und zum Jahresende noch einmal neue Steuerbanderolen anzuheften.
Unternehmensaufgaben
GeschĂ€ftsleute agieren quasi als Eintreiber der Mehrwertsteuer fĂŒr den Staat und mĂŒssen diese Funktion seit dem 1. Juli mit den neuen SteuersĂ€tzen wahrnehmen. Daraufhin schulden sie dem Finanzamt dann nicht mehr 19 oder 7, sondern nur 16 oder 5 Prozent des Nettoumsatzes als Steuern und können ihrerseits die verringerten SĂ€tze als Vorsteuer geltend machen.
Mehrwertsteuer und Vorsteuer werden fĂŒr jeden Steuersatz in ein eigenes Buchhaltungskonto gebucht, deshalb muss jede Buchhaltungssoftware seit dem 1. Juli zusĂ€tzliche Konten fĂŒr die neuen SteuersĂ€tze enthalten. Die Konten fĂŒr 19 und 7 Prozent werden trotzdem auch weiterhin benötigt. Ăber zahlreiche Feinheiten, etwa in der ersten JahreshĂ€lfte erhaltene Abschlagszahlungen auf Leistungen in der zweiten JahreshĂ€lfte 2020, informiert ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums [2].
Hersteller von Buchhaltungssoftware bescheinigten uns im Juni auf Anfrage, sie wĂŒrden pĂŒnktlich zum 1. Juli mit passend erweiterten Anwendungen aufwarten, oder sie mĂŒssten das nicht einmal, weil Anwender die nötigen Ănderungen bei manchen Systemen selbst vornehmen könnten. Aktuell (Stand: 8. Juli) haben wir keine Beschwerden vernommen, dass das nicht geklappt hĂ€tte.
Dagegen stellen sich die Anforderungen an Kassensysteme aus terminlicher Sicht als problematisch heraus: DafĂŒr nehmen viele HĂ€ndler den Support ihres Kassenlieferanten in Anspruch, und bei einem der groĂen Kassenproduzenten erhielten wir die sarkastische EinschĂ€tzung: "Um die nötigen Anpassungen bei allen Kassenbesitzern einzurichten, brauchen unsere FachhĂ€ndler vermutlich bis Mitte Dezember" â wenig erstaunlich: Deren Personaldecke ist nicht auf den plötzlichen gleichzeitigen Handlungsbedarf in allen Wirtschaftsbereichen ausgelegt und zudem damit beschĂ€ftigt, die bis Oktober fĂ€lligen Umstellungen auf die neue Bonpflicht umzusetzen.
Dazu kommen grundlegende Schwierigkeiten, weil etwa ein Gastwirt, der bei einem Gericht seiner Speisekarte bislang mit zwei SteuersĂ€tzen fĂŒr den Verkauf inner- und auĂerhĂ€uslich auskam, nun zwei zusĂ€tzliche SteuersĂ€tze berĂŒcksichtigen muss. Nach unseren Recherchen kann man aber nicht bei jedem Kassensystem vier SteuersĂ€tze fĂŒr ein Produkt wĂ€hlen.
Wer gewinnt?
Der Aufwand, die vorĂŒbergehenden Steuersenkungen umzusetzen, unterscheidet sich von Branche zu Branche extrem. Supermarktketten mĂŒssen in einem Markt mit geringen Gewinnmargen, drĂŒckender Konkurrenz und wöchentlichen Sonderangeboten sowieso Preise regelmĂ€Ăig neu kalkulieren und verfĂŒgen ĂŒber Kassen mit Cloudanbindung. Einige Ketten wie Lidl haben deshalb schon vor dem Stichtag zur Mehrwertsteuersenkung angefangen, niedrigere Preise auszuzeichnen und sich gegenseitig mit lautstark beworbenen Rabattaktionen zu unterbieten.
FĂŒr ElektronikhĂ€ndler ist die Lage schwieriger. So erklĂ€rte die Handelskette Conrad Electronic, dass ihr die Umstellung erheblichen Aufwand verursacht. "Dabei fokussieren wir uns im ersten Step auf Sortimente, die von unseren Filialkunden am meisten nachgefragt werden." Die Medimax-MĂ€rkte von Electronic Partner haben sich fĂŒr einen Kompromiss entschieden: Bei Artikeln mit einem Endpreis von unter 100 Euro bleiben die alten Preise an den Regalen und der Steuerrabatt wird an der Kasse ausgewiesen. Bei Einzelwaren ĂŒber 100 Euro wird der niedrigere Preis direkt an der Ware ausgewiesen.
Im Einzelhandel achten die Konkurrenten meist mit Argusaugen auf die Politik ausgesuchter Richtungsweiser. Bei Lebensmitteln hat sich das Schlagwort des Aldi-Preises eingebĂŒrgert, und bei anderen KonsumgĂŒtern dominiert Amazon das Marktgeschehen. Der Marktriese kann Preise leicht online Ă€ndern und SteuerermĂ€Ăigungen offensiver weitergeben als viele kleine HĂ€ndler. Nicht von ungefĂ€hr ist uns das Konjunkturpaket verschiedentlich als "Amazon-Rabatt" tituliert worden. Amazon selbst wollte sich auf Anfrage nicht zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung Ă€uĂern.
Nicht ĂŒberall Preissenkungen
Bei monatlichen Abrechnungen können sich Verbraucher auf automatische Senkungen freuen. So erklĂ€rte die Deutsche Telekom, die Mehrwertsteuersenkung werde voll an die Kunden weitergereicht. Um Verwirrung zu vermeiden, verzichtet das Unternehmen auch darauf, Gutschriften gemÀà dem alten Steuersatz an die neuen Preise anzupassen. Somit können die Kunden mehr Leistung fĂŒr den gleichen Gutschein bekommen.
GaststĂ€ttenbesucher sollten sich vorsichtshalber keine Preissenkungen ausmalen. Die Betriebe versuchen, trotz monatelanger UmsatzausfĂ€lle zu ĂŒberleben. Der auf Restaurants spezialisierte Kassenanbieter Orderfox wĂ€hlte deshalb eine einfache Lösung: In dem cloudbasierten Kassensystem bleiben die Endpreise gleich, stattdessen werden einfach höhere Nettopreise ausgewiesen.
Von Volkswirtschaftlern ist vielfach zu vernehmen, der Konjunktureffekt des Corona-Pakets sei weniger darin zu erwarten, dass die vergleichsweise kleinen Preisminderungen den Konsum stark beflĂŒgelten, als vielmehr darin, dass gröĂere Anschaffungen, die vielleicht vage fĂŒr das nĂ€chste Jahr eingeplant waren, unter Mitnahme der reduzierten Mehrwertsteuer doch noch vor dem Jahresende stattfinden.
Dem gegenĂŒber stehen fĂŒr viele Branchen erhebliche Umsetzungskosten fĂŒr das MaĂnahmenpaket, auch fĂŒr Korrekturbuchungen wegen verspĂ€teter Kassenupdates.
[Update vom 9.7.2020, 14:20: Anders als Minister Scholz erklĂ€rt hatte gibt es keine Sonderregelung fĂŒr Tabakwaren. Die Ausgabepreise bleiben wohl fĂ€chendeckend unverĂ€ndert, enthalten aber in der Zeit vom Juli bis Dezember nur 16 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer.] (hps [4])
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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Voruebergehende-Mehrwertsteuersenkung-Zweifel-an-Zeitplan-zur-Umsetzung-4782160.html
[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-23-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-erste-aktualisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[3] https://www.heise.de/ct
[4] mailto:hps@ct.de
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