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Messenger: Bundesrat will WhatsApp, Skype & Co. schÀrfer regulieren

Stefan Krempl
Apps

(Bild: dpa, Oliver Berg)

"Over the Top"-Anbieter, die klassische Telekommunikationsdienste ersetzen, sollen rechtlich genauso behandelt werden wie Telcos, wenn es nach dem Bundesrat geht. Auch andere Internetplattformen hat das Gremium im Blick.

Skype, WhatsApp, sonstige Messengerdienste sowie standortbezogene Apps und Navigationsservices will der Bundesrat stĂ€rker an die Kandare nehmen. Derlei "Over-the-Top"-Anbieter (OTT) sollen laut einer am Freitag angenommenen Resolution [1] der LĂ€nderkammer rechtlich genauso gestellt werden wie die Anbieter klassischer Telekommunikationsdienste, die sie ersetzen. Die Bundesregierung mĂŒsse sicherstellen, dass auch fĂŒr die einschlĂ€gigen Online-Firmen vor allem die im Telekommunikationsgesetz (TKG [2]) enthaltenen Vorschriften "zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz" gelten.

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Vergleichbaren "konkreten Anpassungsbedarf" sieht der Bundesrat auch bei Internetplattformen wie Facebook und Google sowie bei der Kommunikation zwischen Maschinen im Internet der Dinge. Die Bundesregierung soll zudem "weitere Anwendungsbereiche identifizieren", in denen der nationale Telekommunikationsrechtsrahmen der "tatsĂ€chlichen technischen Entwicklung" und kĂŒnftig zu erwartenden Innovationen nicht mehr entspricht. Generell sei der mit dem TKG aufgespannte Regulierungsrahmen aber weiter tragfĂ€hig.

Auch im Rahmen der laufenden Arbeiten am digitalen Binnenmarkt [4] halten die LĂ€nder den Bund an, auf EU-Ebene "einem hohen Schutz- und Sicherheitsniveau der PrivatsphĂ€re sowie von Unternehmensdaten Rechnung zu tragen". Die Bundesregierung hatte sich zuvor in BrĂŒssel selbst bereits dafĂŒr ausgesprochen, OTT-Anbieter "angemessen" in das Regulierungsumfeld mit einzubeziehen [5] und so einem Appell der Deutschen Telekom [6] entsprochen.

Der Bundesrat begrĂŒndet seine Entschließung, die Hessen eingebracht hatte und die ĂŒber die AusschĂŒsse nur noch konkretisiert wurde, mit dem von der Digitalisierung getriebenen Wandel bei Anwendungen und GeschĂ€ftsmodellen im Telekommunikationsbereich. Messengerdienste, mobile Spiele oder Routenplaner unterlĂ€gen so nicht dem TKG. Die verarbeiteten Verbindungs- und Standortdaten sowie die Kommunikationsinhalte hĂ€tten damit ein "deutlich geringeres Schutzniveau". Nutzer könnten aber oft gar nicht unterschieden, welche technische Lösung bei Apps greife und welch unterschiedlichen rechtlichen Folgen daraus erwĂŒchsen. (mho [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3181539

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0001-0100/88-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/
[3] http://www.heise.de/ct/artikel/WhatsApp-Preise-Backups-Tablet-Nutzung-Verschluesselung-Alternativen-3171757.html
[4] https://www.heise.de/news/Neues-europaeisches-Urheberrecht-Google-Steuer-besserer-Urheberschutz-EU-weite-Panoramafreiheit-3038357.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-kaempft-fuer-weniger-Telekom-Regulierung-in-Bruessel-3131524.html
[6] https://www.heise.de/news/Telekom-Chef-Weniger-Regulierung-fuer-alle-2860647.html
[7] mailto:mho@heise.de