Mickymaus vor der Entscheidung

Am Mittwoch verhandelt der US-amerikanische Supreme Court über eine Klage gegen die 1998 beschlossene Verlängerung der Copyright-Fristen.

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Am Mittwoch verhandelt der US-amerikanische Supreme Court über eine Klage gegen die 1998 beschlossene Verlängerung der Copyright-Fristen. Falls die Kläger Recht bekommen, könnte beispielsweise das Urheberrecht an der frühesten Version der Figur Mickymaus im kommenden Jahr auslaufen. Die prominentesten Vertreter der Kläger sind der Rechtsprofessor Lawrence Lessig von der Stanford University und Eric Eldred, Betreiber eines Internet-Archivs von urheberrechtsfreien Schriften.

Der Fall Eldred vs. Ashcroft war bereits von zwei Bundesgerichten zurückgewiesen worden. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass eine Verlängerung der Copyright-Fristen kaum zur Förderung neuer Schöpfungen dienen könne, dafür aber unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung unangemessen einschränke. Bis 1998 war ein kreatives Werk in den USA bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers rechtlich geschützt. Mit dem Sonny Bono Copyright Extension Term Act war diese Frist auf 70 Jahre für Einzelpersonen und 95 Jahre für Firmen verlängert worden. Im Volksmund wurde daraus schnell "Mickey Mouse Extension Act", da der Disney-Konzern massiv Einfluss genommen hatte.

Die Kläger behaupten, der US-amerikanische Kongress habe in den vergangenen 40 Jahren gegen die Verfassung gehandelt, als es die Copyright-Frist insgesamt elf Mal verlängert hatte. Millionen von Website-Betreibern und andere warteten darauf, dass alte Werke der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, damit sie diese ohne Zahlung von Gebühren frei verwenden dürften. Dafür gebe es einen großen Bedarf. Auch die Gegenseite argumentiert mit der technischen Entwicklung: Durch das Internet und die Möglichkeiten der digitalen Vervielfältigung bräuchten die Urheber einen stärkeren Schutz. Über das Gleichgewicht zwischen Urheberschutz und öffentlichem Interesse hätten das Parlament und nicht die Gerichte zu entscheiden.

So rigide Disney nach dem Schutz eigener Figuren verlangt, so unbedenklich erscheint dem Konzern anscheinend die Aneignung kulturellen Allgemeinguts, führen Kritiker in den USA an. Dies zeigten zum Beispiel die Disney-Titel Aschenputtel (Cinderella) und Schneewittchen (Snow-White). Auch wenn Beobachter davon überrascht waren, dass der oberste Gerichtshof der USA die Klage entgegen dem Druck des US-amerikanischen Präsidenten zugelassen hat, scheint ein Erfolg angesichts der übermächtigen Lobby der Unterhaltungsindustrie unwahrscheinlich. (anw)