Microsoft droht ein EU-Wettbewerbsverfahren

Die Europäische Kommission muss sich demnächst eingehender mit den Geschäftspraktiken von Microsoft beschäftigen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Europäische Kommission muss sich demnächst eingehender mit den Geschäftspraktiken von Microsoft beschäftigen. Das Gericht Erster Instanz (GEI) der Europäischen Gemeinschaft gab gestern einer entsprechenden Beschwerde der französischen Importgruppe Micro Leader Business (MLB) Recht.

MLB hatte französischsprachige Microsoft-Programme in Kanada preisgünstig eingekauft, um sie in Frankreich zu verkaufen. Als Microsoft auf Betreiben seiner französischen Tochter den Handel stoppte, rief Micro Leader die EU-Kommission an. Der Importeur, der Microsoft gravierende Wettbewerbsbehinderungen vorwirft, berief sich dabei auf Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts. Die Brüsseler Wettbewerbshüter lehnten die Beschwerde als nicht ausreichend bewiesen ab. Dem widersprachen jetzt die GEI-Richter. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Die Europäische Kommission ist nun verpflichtet, Microsofts Geschäftspraktiken genauer unter die Lupe zu nehmen oder muss gegen das Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Die Kartellbehörden der EU hatten in der Vergangenheit mehrfach erklärt, Microsoft sei auch in Europa wegen diverser Verstöße Ziel wettbewerbsrechtlicher Ermittlungen. Im Wesentlichen wolle man aber zunächst den Ausgang des Anti-Trust-Verfahrens in den USA abwarten. (wst)