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Microsoft erzielt vor dem BGH Erfolg gegen Zwischenhändler

Ein Zwischenhändle, der mit gebrauchten Computern handelt, muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme von Recovery-CDs auf andere Computer aufspielt.

Microsoft [1] hat sich vor dem Bundesgerichtshof [2] gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Computern handelt. Er muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme auf Computer aufspielt. Die obersten Richter bestätigten damit am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10 ).

Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl alte Computer aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Programmen von Microsoft. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte die Software mit anderer Rechnern, die er dann verkaufte. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall. (jk [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1356765

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.microsoft.com
[2] http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html
[3] mailto:jk@heise.de