Microsoft gerät in US- und EU-Kartellverfahren in Verzug

Das US-amerikanische Justizministerium hat sich bei Gericht über den Softwarekonzern beschwert. In Europa benötigen die Redmonder mehr Zeit, um auf die Androhung einer täglichen Geldbuße zu antworten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 140 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Microsoft kommt nicht schnell genug den Auflagen nach, die aus der außergerichtlichen Einigung zwischen dem Softwarekonzern und der US-Regierung vom November 2001 hervorgehen. Das US-Justizministerium hat dem für die Überwachung der Einhaltung der Auflagen zuständigen Gericht eine Beschwerde zukommen lassen, nach denen Microsoft geforderte technische Informationen nicht rechtzeitig übermittelt. Damit habe sich die US-Regierung deutlich unzufrieden über das Verhalten der Redmonder gezeigt, die seit Mitte November stark in Verzug geraten seien, heißt es in US-amerikanischen Medienberichten.

Im Oktober hatte die zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly Microsoft zu mehr Eile gemahnt. Dabei ging es um das Projekt "Troika", das eine Protokollanalyse zur Überprüfung der Korrektheit der Dokumentation ermöglichen sollte, und das wohl erst im Oktober und damit neun Monate später als zuvor veranschlagt abgeschlossen sein wird. Im November sah die Richterin entscheidende Fortschritte und befand, Microsoft sei wieder auf dem richtigen Weg. Nun heißt es von Seiten des Justizministeriums, Microsoft teile technische Informationen wie gefordert mit, benötige aber zu viel Zeit für die Aktualisierung der Dokumentationen, als dass andere Unternehmen daraus Nutzen ziehen könnten.

Auch in einem anderen Kartellverfahren gerät der Redmonder Softwarekonzern momentan in Verzug. Laut Medienberichten hat Microsoft mehr Zeit gefordert, um auf einen Antrag der EU-Kommission auf eine tägliche Geldbuße in Höhe von 2 Millionen Euro zu antworten. Die Frist für eine Antwort, die am morgigen Mittwoch abgelaufen wäre, sei nun bis 15. Februar verlängert worden. Die Kommission hatte Ende Dezember von Microsoft gefordert, die eigentlich bis 15. Dezember 2005 zugesagten Informationen für Konkurrenten endlich herauszurücken. (anw)