Microsoft muss dem Staat Massachusetts eine Million Dollar zahlen

Tom Reilly, Justizminister von Massachusetts, ist mit der Entscheidung zufrieden, will jedoch weiter klagen.

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Von
  • Torge Löding

Distrikts-Richter Colleen Kollar-Kotelly hat entschieden, dass der Software-Riese Microsoft dem US-Bundesstaat Massachusetts für die Kosten im Anti-Trust-Prozess rund eine Million US-Dollar zahlen muss. Damit ist eine Entscheidung im bereits sechs Jahre andauernden Antitrust-Verfahren gefällt, die über die bereits erzielte außergerichtliche Einigung zwischen Microsoft und US-Justizminister John Ashcroft hinausgeht. Gegenüber US-Medien äußerte sich ein Microsoft-Sprecher trotzdem zufrieden mit dieser Entscheidung, hatten die Kläger doch eine doppelt so hohe Strafe gefordert.

Zufrieden äußerte sich unterdessen auch Tom Reilly, Justizminister von Massachusetts. "Ich begrüße die Entscheidung, dass Microsoft für die Kosten im Antitrust-Prozess belangt wird, und freue mich auf die Argumente vor dem Federal Appeals Court", heißt es in einer Stellungnahme. Dennoch brachte Reilly zum Ausdruck, dass er eine höhere Strafe erwartet hätte. Der Justizminister von Massachusetts hatte im im Juli in einer Eingabe bei Gericht gefordert, Microsoft müsse mit einer härteren Bestrafung davon abgehalten werden, seine kartellrechtlich bedenklichen Aktivitäten fortzuführen.

Der mittlerweile im fünften Jahr verhandelte Kartellprozess gegen Microsoft war im November 2001 mit einer außergerichtlichen Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium zunächst beigelegt worden. Richterin Colleen Kollar-Kotelly vom Bundesbezirksgericht Columbia hatte diese Einigung dann im vergangenen November abgesegnet, ohne Forderungen nach schärferen Auflagen der neun US-Bundesstaaten zu berücksichtigen, die weiter gegen Microsoft klagten. Massachusetts und West-Virginia hatten vor dem Berufungsgericht des US-Bundesjustizbezirks von Columbia ein Berufungsverfahren beantragt. West-Virginia hatte dann Mitte Juni überraschend erklärt, sich nicht weiter an der Berufung gegen das Urteil im Anti-Trust-Prozess gegen Microsoft beteiligen zu wollen. Das Verfahren wird am 4. November mit einer Anhörung vor dem Berufungsgericht fortgesetzt. (tol)