Microsoft und Washingtons Generalstaatsanwalt verklagen betrügerischen Spammer

Ein "Spyware Cleaner", der keiner ist, sondern stattdessen Computer verwundbar macht. Gegen diese Software des New Yorker Unternehmens "Secure Computer" gehen Microsoft und Rob McKenna nun vor Gericht.

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Rob McKenna, Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Washington, hat zusammen mit Microsoft beim Bezirksgericht in Seattle eine Klage (PDF-Datei) gegen das New Yorker Softwareunternehmen "Secure Computer" eingereicht. Die Beschuldigten sollen Computernutzern vorgegaukelt haben, dass ihr Rechner mit Spyware infiziert ist, und ein Programm namens "Spyware Cleaner" angeboten haben, das die angebliche Infektion behebt. Stattdessen mache die Software die Computer anfälliger für Attacken, heißt es in einer Mitteilung. Dies haben Microsoft und Ermittler des Generalstaatsanwalts nach eigenen Recherchen herausgefunden.

Die Anklage beruft sich auf den Computer Spyware Act des Bundesstaats Washington, auf den CAN-SPAM Act, den Consumer Protection Act und den Commercial Electronic Mail Act des Bundesstaats. Secure Computer habe "Spyware Cleaner" per Pop-ups, Spam und betrügerische Links beworben, erläutert McKenna. Die Pop-ups hätten eine Warnung enthalten, dass der PC mit schädlicher Spyware infiziert sein könne und boten einen "freien Scan" des Computers an. Dieser habe ausnahmslos dazu geführt, dass angebliche Spyware diagnostiziert wurde, auch wenn keine existierte, so McKenna weiter. Um diese angebliche Spyware zu entfernen, wurde den Nutzern geraten, die Vollversion des "Spyware Cleaner" für 50 US-Dollar zu kaufen. Doch diese sei nicht in der Lage, tatsächlich vorhandene schädliche Software zu erkennen. Stattdessen entferne der "Cleaner" die hosts-Datei und damit die darin aufgelisteten Web-Adressen, die geblockt werden sollten.

Nach dem Spyware Act des Bundesstaats Washington droht den Beschuldigten je Verstoß eine Geldstrafe von 100.000 US-Dollar. Dazu kommen maximal 250 US-Dollar nach dem CAN-SPAM Act und 2000 US-Dollar auf Grundlage des Consumer Protection Act. Geschädigte können sich an das Büro des Generalstaatsanwalts wenden und eine Beschwere einreichen. (anw)