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Microsoft verletzt Motorolas Push-Patent nicht

Das Landgericht Mannheim ist der Ansicht, dass die Google-Tochter Motorola keinen Unterlassungsanspruch hat, weil Microsoft und Google bereits einen Lizenzvertrag für ActiveSync haben.

Microsoft [1] ist in Deutschland einem Verbot von Push-Benachrichtigungen bei seinen E-Mail-Diensten entgangen. Das Landgericht Mannheim ist der Ansicht, dass die Google-Tochter Motorola keinen Unterlassungsanspruch auf Basis eines entsprechenden Patents hat, da Microsoft und die Motorola-Konzernmutter Google zuvor bereits einen Lizenzvertrag abgeschlossen hatten.

Das Verfahren [2] wurde ausgesetzt, weil Microsoft und Apple das Schutzrecht beim Bundespatentgericht anfechten. Ende 2012 hatte ein britisches Gericht das Patent für ungültig erklärt [3], weil das patentierte Sync-Verfahren einen damals für Experten offensichtlichen Stand der Technik beschreibe.

Microsoft und Google hatten bereits vor dem Kauf von Motorola durch Google eine Vereinbarung rund um die Nutzung der Microsoft-Technologie ActiveSync geschlossen. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich nach Ansicht von Microsoft auch Nutzungsrechte von Google-Patenten zum Thema Push-E-Mail.

Beim Push-Verfahren werden neue E-Mails direkt an Geräte der Adressaten weitergeleitet. Motorola hatte sich mit diesem Patent vor über einem Jahr bereits gegen Apple [4] durchgesetzt. Danach musste der iPhone-Konzern die Push-Funktion für seine E-Mail-Dienste wie iCloud in Deutschland abschalten [5]. Die Mails werden jetzt in regelmäßigen Abständen abgerufen. Apple ging gegen die Entscheidung in Berufung. (vbr [6])


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https://www.heise.de/-1846215

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[1] http://www.microsoft.com
[2] https://www.heise.de/news/Mannheimer-Gericht-laesst-Motorola-und-Microsoft-noch-warten-1573947.html
[3] https://www.heise.de/news/Gericht-erklaert-Motorolas-Pager-Patent-fuer-ungueltig-1774479.html
[4] https://www.heise.de/news/Motorola-setzt-Vertriebsverbot-fuer-iPhones-und-iPad-durch-1427712.html
[5] https://www.heise.de/news/Nach-Motorola-Klage-Apple-dreht-E-Mail-Push-in-Deutschland-ab-1442182.html
[6] mailto:vbr@heise.de