Microsoft vs. USA: Supreme Court entscheidet nicht über internationalen Datenzugriff

Seit 2013 wehrte sich Microsoft gerichtlich dagegen, in Irland gespeicherte Daten unter Umgehung irischer Gerichte an US-Behörden zu übergeben. Der Supreme Court hat nun das Verfahren eingestellt, womit Microsoft gewonnen hat. Es ist ein Pyrrhussieg.

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Supreme Court Geböude

Gebäude des US Supreme Court in Washington, DC

(Bild: supremecourt.gov)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Eine Gesetzesnovelle hat den jahrelangen Kampf Microsofts gegen den Zugriff der US-Regierung auf im Ausland gespeicherte Daten hinfällig gemacht. Das entsprechende Gerichtsverfahren vor dem US Supreme Court (Az. 17-2) wurde daher am Dienstag eingestellt. Auf dem Papier hat Microsoft damit gewonnen. Doch es gibt bereits eine neue Herausgabeanordnung der USA.

2013 verpflichtete ein New Yorker Bundesbezirksgericht Microsoft dazu, E-Mails eines Kunden herauszugeben. Hintergrund dürften Drogenermittlungen sein. Der Konzern überreichte den in den USA gespeicherten Teil der Nachrichten, weigerte sich aber, auf Servern in Irland gespeicherte E-Mails auszuhändigen. Dafür seien irische Gerichte zuständig, meinte nicht nur Microsoft, sondern später auch das zuständige Berufungsgericht für den 2. Bundesgerichtsbezirk (2nd Circuit).

2017 wandte sich die US-Regierung an das Höchstgericht, den US Supreme Court, der den Fall annahm. Letzten Februar fand die mündliche Verhandlung statt. Microsoft wehrte sich erneut gegen die Praxis der US-Behörden, sich private Daten aus anderen Ländern frei Haus geben zu lassen. Die US-Regierung hielt dagegen: Wir machen das schon immer so, und keine ausländische Regierung hat sich je beschwert.

Zu einer Entscheidung des Supreme Court (SCOTUS) kommt es aber nicht. Denn mit dem US-Budget wurde am 23. März ein neues Gesetz, der sogenannte CLOUD Act, beschlossen. Darin wird festgelegt, dass Dienstebetreiber Kundendaten herausgeben müssen, egal wo die Daten physisch gespeichert sind ( Wortprotokoll der nun hinfälligen mündlichen Verhandlung in USA v. Microsoft vor dem US Supreme Court ).

Der Betreiber kann, wenn er möchte, Widerspruch einlegen, sofern die Herausgabe der Daten gegen das Recht jenes Landes widerspricht, in dem die Daten gespeichert sind. Allerdings gilt das nur, wenn der betroffene Kunde weder US-Bürger noch Einwohner der USA noch ein dort registriertes Unternehmen ist. Handelt es sich beispielsweise um einen US-Bürger, zwingt der CLOUD Act den Betreiber gegebenenfalls, ausländisches Recht zu brechen.

König Pyrrhos I. (Büste) gewann 279 v. Chr. eine Schlacht gegen die Römer mit so hohen Verlusten, dass sich seine Armee nicht erholen konnte und schließlich den Pyrrhischen Krieg verlor.

(Bild: gemeinfrei)

Selbst wenn der Betreiber zulässig Einspruch erhebt, müssen die dann zuständigen US-Gerichte so viele Faktoren berücksichtigen, dass eine Aufhebung oder Einschränkung des Herausgabebefehls die große Ausnahme bleiben dürfte. Microsoft hat das neue Gesetz unterstützt.

Der CLOUD Act wurde an das US-Budgetgesetz angehängt und damit ohne separate Abstimmung mitbeschlossen. Selbst US-Präsident Trump hätte kein Veto einlegen können, ohne das gesamte Bundesbudget zu torpedieren. In den zuständigen Ausschüssen des US-Parlaments wurde der CLOUD Act nie diskutiert.

Zusätzlich sieht der CLOUD Act vor, dass der US-Präsident mit anderen Regierungen den gegenseitigen Datenzugriff vereinbaren kann. Etwaige Gesetze für Datenschutz und gegen Überwachung verlieren dabei ihre Wirkung. Ausgenommen ist lediglich der Zugriff ausländischer Regierungen auf Daten von US-Bürgern, US-Einwohnern und US-Unternehmen, die in den USA gespeichert sind.

Betroffene können nicht gegen den Eingriff vor Gericht gehen und müssen auch nicht mehr verständigt werden. Eine Bestätigung solcher Abkommen durch das US-Parlament ist nicht vorgesehen. Es kann ein Veto einlegen, was aber binnen 90 Tagen durch einen gleichlautenden Beschluss beider Kammern erfolgen muss. Die ersten einschlägigen Abkommen dürfte US-Präsident Trump mit den Regierungen Australiens und des Vereinigten Königreichs schließen. Microsoft hat Trump dazu aufgerufen, flott zu verhandeln.

Die US-Regierung hat ihren ursprünglichen Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss bei Microsoft aus dem Jahr 2013 zurückgezogen und bereits im März einen neuen Durchsuchungsbeschluss für dieselben Daten erwirkt. Er fällt bereits unter die neuen Regeln des CLOUD Act. Auf einen Einspruch gegen den neuen Durchsuchungsbeschluss hat der Konzern offenbar verzichtet. Damit landen die in Irland gespeicherten E-Mails nun doch bei den US-Behörden.

In Folge der aktuellen Entscheidung des Supreme Court werden alle Entscheidungen der untergeordneten Gerichte, darunter auch eine Verurteilung Microsofts wegen Missachtung des Gerichts, aufgehoben. Der damit abgeschlossene Fall hieß offiziell In the Matter of a Warrant to Search a Certain E‐Mail Account Controlled and Maintained by Microsoft Corporation, United States of America v. Microsoft Corporation und ist gemeinhin als USA v. Microsoft bekannt.

(ds)