Milliarden mit Kryptogeld-Betrug erbeutet: Bitconnect-Gründer wohl geflohen

Die US-Justiz wirft dem Gründer der Kryptogeld-Plattform vor, mit Betrug Milliarden erbeutet zu haben. Die Anklage kann ihm aber nicht zugestellt werden.

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(Bild: Zakharchuk/Shutterstock.com)

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Der Mann, der als Gründer der Kryptowährungsplattform Bitconnect für einen milliardenschweren Betrug verantwortlich sein soll, ist angesichts einer Anklage und einer möglichen jahrzehntelangen Haftstrafe offenbar aus den USA geflohen. Das legen bei Gericht eingereichte Informationen der US-Börsenaufsicht SEC nahe, die dem 36-Jährigen eigentlich die Anklageschrift übergeben muss. Dem indischen Staatsbürger wird vorgeworfen, mit Bitconnect ein Schneeballsystem organisiert zu haben, über das er und seine Komplizen von Investoren und Investorinnen insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar (rund 2,2 Milliarden Euro) erbeutet haben. Auf die in der am Freitag öffentlich gemachten Vorwürfe steht eine maximale Strafe von 70 Jahren Gefängnis.

Das US-Justizministerium hatte die Inhalte der Anklage am Freitag öffentlich gemacht. Dem Bitconnect-Gründer wird demnach vorgeworfen, über das sogenannte "Lending Program" der Plattform gelogen zu haben. In dessen Rahmen konnten Bitcoin an Bitconnect "verliehen" werden. Die wurden dann angeblich von einer Software verwaltet, die in Kryptowährungen investierte, um durch Ausnutzung von deren Wertschwankungen "substanzielle Profite" zu erwirtschaften. In Wirklichkeit habe die Plattform im Sinne eines Schneeballsystems neue Einzahlungen verwendet, um frühere Investoren und Investorinnen zu bezahlen. Nach einem Jahr sei das Programm plötzlich eingestellt worden und das Geld weg gewesen.

Der 36-jährige Inder, dem der immense Betrug vorgeworfen wird, soll versucht haben, zu verschleiern, wo das erbeutete Geld ist und wer die Kontrolle darüber hat. Gleichzeitig soll er Aufsichtsbehörden getäuscht und der Finanzindustrie auferlegte Regeln umgangen haben. Die Staatsanwaltschaft im zuständigen Bezirk im Süden Kaliforniens versicherte, dass man für die Betrogenen Gerechtigkeit erreichen will. Betroffene können sich dafür weiterhin bei den Behörden melden. Wie es nach dem Verschwinden des Angeklagten nun weitergeht, ist noch unklar. Die SEC hat das Gericht gebeten, die Frist für die Zustellung der Unterlagen um weitere 90 Tage zu verlängern. Der indische Staatsbürger habe sich bis Oktober in seinem Heimatland aufgehalten und sei dann in ein anderes Land umgezogen. Sein aktueller Aufenthalt sei nicht bekannt.

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(mho)