Milliardenstrafe: EU-Kommission eskaliert Intel-Fall zum EU-Gerichtshof

Der Fall EU-Kommission gegen Intel landet bei der höchsten Instanz, nachdem das EU-Gericht die zuvor verhängte Milliardenstrafe aufgehoben hatte.

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(Bild: c't)

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Die EU-Kommission will die jüngste juristische Schlappe im jahrelangen Kartellstreit mit Intel nicht akzeptieren. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im Januar die von der Brüsseler Regierungsinstitution 2009 verhängte Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro für nichtig erklärt. Ein EU-Sprecher sagte nun am Mittwoch, dass die Kommission beschlossen habe, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das EuG-Urteil Berufung einzulegen.

Die EU-Wettbewerbshüter sahen es in der Auseinandersetzung als erwiesen an, dass Intel zwischen 2002 und 2007 die vier "strategisch wichtigen Computerhersteller" Dell, Lenovo, Hewlett Packard (HP) und NEC mit Rabatten dazu bewegt habe, exklusiv Chips des US-Konzerns zu kaufen. Der Konkurrent AMD habe so das Nachsehen gehabt. Es seien etwa Zahlungen an die Media-Saturn-Holding mit der Auflage geflossen, dass über die zugehörigen Ketten Media Markt und Saturn ausschließlich Computer mit Intels x86-Prozessoren verkauft werden.

Der Fall hatte nach einer Klage Intels bereits einmal den EuGH erreicht, der ihn 2017 zur Neubeurteilung an das EuG zurückverwies. Dieses kam dann zum Schluss, dass die Kommission die Auswirkungen der Rabatte auf den Wettbewerb nicht ausreichend geprüft und Intels Einwände nicht berücksichtigt habe. Die Luxemburger Richter konnten nach eigenem Ermessen auch nicht bestimmen, welcher Teil der Geldbuße statthaft sei und kippten sie daher ganz.

Die Kommission machte laut dem Online-Magazin Politico nun keine weiteren Angaben zu ihren rechtlichen Argumenten, den Fall zum EuGH zu eskalieren. Das Urteil des EuGs gilt allerdings als schmerzhafter Rückschlag für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, da ihre Abteilung zuvor seit mehr als 20 Jahren keinen großen Kartellfall verloren hatte. Der endgültige Ausgang des Intel-Verfahrens könnte sich derweil auf andere einschlägige Streitigkeiten auswirken, darunter die von Vestager gegen Google wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung seines Android-Betriebssystems verhängte Rekordstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro. Google zog deswegen ebenfalls vor das EuG.

(mma)