Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten

Das Bundesinnenministerium untersuche, ob die gezielte Protokollierung von Verbindungsdaten verdächtiger Nutzer derzeit überhaupt noch möglich ist, erklärte ein Sprecher zu Anmerkungen in der Umfrage zur Vorratsdatenspeicherung.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Bundesinnenministerium denkt daran, Anonymisierungsdienste zur Protokollierung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Dies geht aus einer Fußnote im Anhang der Umfrage der Regulierungsbehörde zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten hervor. Darin heißt es: "In Fällen, in denen die vom Internet-Access-Provider ursprünglich vergebene IP-Adresse durch Proxyserver oder Anonymisierungsdienste verändert wurde und die ursprünglich vergebene IP-Adresse nicht im Header mitgeliefert wird, sollten diese Proxyserver oder Anonymisierungsdienste aus fachlicher Sicht ebenfalls zu einer Protokollierung verpflichtet werden. Diese Frage bedarf noch näherer Prüfung."

Andreas Pfitzmann, technischer Projektverantwortliche für Deutschlands einzigen Anonymisierungsdienst AN.ON, wies gegenüber heise online darauf hin, dass "eine Speicherpflicht den Betrieb eines Anonymisierungsdienstes erheblich teurer" mache: "Wir haben fünf Mixbetreiber hintereinander, jeder ist verpflichtet zur Vorhaltung. Damit ist es etwas anderes, wenn man bei fünf Leuten nachfragen muss und nicht bei einem." Auch der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert gab zu bedenken, dass der Datenzugriff nur dann erfolgreich sein kann, wenn sämtliche hintereinanderliegenden Zwischenstationen (Mix-Kaskaden) in Deutschland stünden. AN.ON bietet verschiedene Mix-Kaskaden an, die teilweise nur über inländische Server, teilweise aber auch über Server im Ausland gehen. Derzeit gibt es einen Server in New York, weitere Server sind in der Schweiz und in Südkorea geplant.

Pfitzmann prophezeit denn auch, dass "der Gewinn für die Strafverfolgung gering sein dürfte, da bei unserem Dienst der Datenverkehr binnen kürzester Zeit komplett über das Ausland geroutet werden würde." Er präzisierte, dass dies aber nicht die Entscheidung der Betreiber, sondern die der Nutzer sein würde: "Wenn wir nur eine Mix-Kaskade anbieten, die über das Ausland geht, werden die Nutzer natürlich diese wählen. Anderenfalls müssten wir die Auslandskaskaden dicht machten, wozu wir uns aber nicht verpflichtet fühlen." Pfitzmann hält den Betrieb eines Anonymisierungsdienstes aber auch dann für sinnvoll, wenn es weltweit die gleiche Rechtssituation gäbe. Denn auch dann würde er immer noch die Nutzerdaten gegenüber Unbefugten wie Geheimdienste und andere Lauscher schützen.

Laut eines Sprechers der Regulierungsbehörde wurde der fragliche Anhang vom Bundesinnenministerium verfasst, deshalb wolle man dazu keine Stellung nehmen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verneinte gegenüber heise online, dass die Einführung einer generellen Protokollierungspflicht der Anonymisierungsdienste geplant oder geprüft werde: "Nur wenn konkrete Hinweise etwa auf die gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornographie oder auf andere Delikte des einschlägigen Straftatenkatalogs vorliegen, kann das Bundeskriminalamt oder die Staatsanwaltschaft eine Protokollierung beantragen", erläuterte der Ministeriumssprecher den rechtlichen Status quo. In der Folge werde nur für die verdächtige Person eine Protokollierung der Verbindungsdaten vorgenommen.

Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit, ob diese gezielte Protokollierung von Verbindungsdaten verdächtiger Nutzer derzeit überhaupt noch möglich ist. Dabei gehe es darum, ob neue Anonymisierungsdienste ein solches Vorgehen zuließen beziehungsweise neue Anonymisierungstechniken dies verhinderten. "Die Entwicklung in diesem Bereich schreitet rasch voran", erklärte der Sprecher. Eine Änderung der geltenden Rechtslage sei aber nicht geplant.

Die Anfang April von AN.ON eingeführte neue Version der Anonymisierungssoftware macht im Übrigen Sperrungen durch einzelne Länder nach Angaben von Entwickler Stefan Köpsell "extrem aufwendig und damit praktisch unmöglich". Nach Angaben von Köpsell nutzen zurzeit etwa 2000 bis 3000 Menschen den Anonymisierungsdienst gleichzeitig. Monatlich rufen sie über 200 Millionen Internet-Adressen anonym ab. Die Software wurde bereits über eine Million Mal heruntergeladen. Damit die neue zensurresistente Version funktioniert, müssen die Nutzer dem neuen Feature explizit zustimmen. "Denn ihr Rechner soll in einer Art Peer-to-Peer-Netz als alternativer Zugangspunkt zu unserem Anonymisierungsdienst dienen", erläutert Köpsell.

Der Sprecher der Regulierungsbehörde bezeichnete die Umfrage zur Vorratsdatenspeicherung als sinnvoll. Mit ihrer Hilfe würden endlich die Fakten über das tatsächliche Ausmaß einer Vorratsspeicherung der Verbindungs- und Standortdaten über den Zeitraum von sechs Monaten bekannt. Er bezweifelte jedoch, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden würden. Auch eine Studie zu den Kosten der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) war nicht veröffentlicht worden -- angeblich hatten beteiligte TK-Firmen dagegen protestiert. Nennenswerte Kosten waren damals in der Studie vom Marktführer Deutsche Telekom genannt worden. Der Bonner Konzern hätte, wie Insider damals vermuteten, wohl im Falle einer Veröffentlichung eine Gewinnwarnung herausgeben müssen. Eine Studie zu den Verbindungsdaten würde wohl ebenfalls Betriebsgeheimnisse offenbaren, da sie Auskunft über die seitens eines Unternehmens abgewickelten Datenvolumen geben würde. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)