Mit fragwürdigem Facebook-Formular: Datenweitergabe für Werbung widersprechen

Facebook- und Instagram-Nutzer können der Weitergabe von Daten an Dritte jetzt widersprechen, wenn sie den Widerspruch ausreichend begründen.

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Privatsphäre bei Meta

(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

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Facebook- und Instagram-Nutzer in der Europäischen Union sollen nun die Weitergabe von First-Party-Cookies deaktivieren können, die für die Bereitstellung hochgradig personalisierter Werbeanzeigen zum Einsatz kommen. Damit kommt Meta offenbar einer Anordnung der irischen Datenschutzkommission Data Protection Commission (DPC) nach. Zuerst hatte das Wall Street Journal darüber berichtet.

Demnach darf Meta ohne explizite Einwilligung Betroffener keine personenbezogenen Daten für Werbeanzeigen mehr nutzen. Meta hatte deswegen eine Millionenstrafe erhalten. Darum hatte das Unternehmen Ende März mitgeteilt, dass es seine "Herangehensweise an die Rechtsgrundlage der DSGVO" anpassen werde, dies aber nicht die personalisierte Werbung auf seinen Plattformen verhindere. "Werbetreibende können unsere Plattformen weiterhin nutzen, um potenzielle Kunden zu erreichen, ihr Geschäft auszubauen und neue Märkte zu erschließen", so Meta.

Meta vertritt die Ansicht, bisher einen DSGVO-konformen Ansatz verfolgt zu haben und will gegen die Entscheidung der irischen DPC vorgehen. Mit den Änderungen wolle man sich aber an die Regeln der Datenschutzkommission halten. Doch auch bei der Umstellung auf "berechtigtes Interesse" ist ein Widerspruch hinsichtlich der weiteren Datenverarbeitung nach Art. 21 der DSGVO möglich: "Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen." Meta ist scheinbar überzeugt, dass der Betroffene erklären muss, warum er von seiner Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen will und sein Interesse überwiegt.

Möglicherweise das Formular, mit dem Nutzer der Weitergabe von Daten zu Werbezwecken widersprechen können.

(Bild: Facebook-Formular)

Über ein bereits online gestelltes Formular können Kunden der Verwendung bestimmter Informationen zur Werbeausspielung widersprechen. Nach erfolgreichem Widerspruch werden dann lediglich weiter gefasste Kategorien ermittelt, etwa der allgemeine Standort oder die Altersgruppe. Allerdings müssen Nutzer eine Begründung dafür angeben, wie sich die Datenverarbeitung auf sie auswirkt. Sofern die Anträge von Meta genehmigt werden, sehen Nutzer dann keine hochgradig personalisierte Werbung mehr.

Nach Absenden der Begründung erhalten Nutzer den Hinweis, dass sie ihr Konto auch löschen können. Dass Nutzer explizit widersprechen müssen, dass Daten aufgrund ihrer Aktivitäten auf der Plattform gesammelt werden, könnte zu weiteren Beschwerden führen. Der Datenschutzverein Noyb kritisiert, dass Meta "einfach zu einer anderen (unrechtmäßigen) Grundlage für die Verarbeitung" der Daten übergeht: "Meta behauptet, dass deren Interesse, aus Ihren persönlichen Daten Profit zu schlagen, über Ihrem Recht auf Privatsphäre steht." Darum hat Noyb ein eigenes Widerspruchs-Tool veröffentlicht, mit dem Betroffene der Weitergabe ihrer Daten bei der Nutzung von Facebook und Co. widersprechen können.

Meta hatte die für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendige Rechtsgrundlage für Werbung von "vertragliche Notwendigkeit" auf "berechtigtes Interesse" als Rechtsgrundlage umgestellt. Dass dies für Werbung zulässig ist, wird aber von den allermeisten Juristen erheblich bezweifelt. Das berechtigte Interesse beruht immer auf einer Interessenabwägung, in diesem Fall zwischen Meta und dem Nutzer. Es sei nicht ersichtlich, warum in irgendeiner Form das Interesse von Meta an der Weitergabe von Daten an Dritte das Interesse der einzelnen Nutzer überwiegen soll oder auch nur kann, meinen Kritiker. Diese Ansicht vertritt unter anderem auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.

(mack)