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Mobilfunkanbieter muss vor hohen Kosten warnen

Urs Mansmann

Ein Kunde muss eine Mobilfunkrechnung über 11.500 Euro nicht bezahlen. Sein zusammen mit dem Vertrag erworbenes Handy hatte Kartenmaterial nachgeladen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig [1] hat entschieden, dass ein Mobilfunkkunde seine Rechnung in Höhe von rund 11.500 Euro nicht bezahlen muss (Az. 16 U 140/10 [2]). Die auf dem zusammen mit dem Vertrag verkauften Handy installierte Navigationssoftware hatte bei Ersteinrichtung eine Kartenaktualisierung gestartet und damit innerhalb von 20 Tagen bis zur ersten Rechnung Kosten von fast 11.500 Euro verursacht.

Das OLG wies die Klage des Mobilfunkanbieters auf Zahlung der Rechnung ab. Er habe die vertraglichen Pflichten verletzt, das Entgelt für die Internetnutzung stehe ihm deshalb nicht zu. Beim Verkauf des Mobiltelefons nicht vor der Kostenfalle zu warnen, sei ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Der Kunde habe davon ausgehen dürfen, dass die automatisch startende Aktualisierung des Kartenmaterials nach dem Kauf keine weiteren Kosten nach sich ziehe. Weiche der Verkäufer hiervon ab, müsse er darauf hinweisen, was aber unterblieben sei. Statt der geforderten 11.500 musste der Kunde nur 35,93 Euro für die sonstigen Dienstleistungen bezahlen. (uma [3])


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https://www.heise.de/-1349856

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[1] http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Startseite_node.html
[2] http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/handyrechnung.html
[3] mailto:uma@ct.de