Modernisierung des Datenschutzrechts geplant

SPD und Grüne halten unverändert an einem "umfassenden Neukonzept und Modernisierung des Datenschutzrechts" noch in dieser Legislaturperiode fest.

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  • Richard Sietmann

SPD und Grüne halten unverändert an einem "umfassenden Neukonzept und Modernisierung des Datenschutzrechts" noch in dieser Legislaturperiode fest. Dies erklärten der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss und sein Kollege Cem Özdemir von Bündnis 90/Die Grünen heute vor der Bundespressekonferenz in Berlin.

Zur Beschleunigung des Vorhabens konstituierte sich heute ein begleitender Ausschuss mit Tauss als Vorsitzendem und Özdemir als Stellvertreter. Der Ausschuss soll trotz des knappen Zeitrahmens von nur zwei Jahren bis zur nächsten Bundestagswahl die notwendige Abstimmung über das zustimmungspflichtige neue Bundesdatenschutzgesetz zwischen den Bundesländern, der Bundesregierung und den Fraktionen vereinfachen sowie weitere Experten in das Verfahren einbringen. Dem Ausschuss gehören neben Tauss und Özdemir der Berliner Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Hansjürgen Garstka sowie Claus-Henning Schapper, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, und der nordrhein-westfälische Innenstaatssekretär Wolfgang Riotte an.

Daran, dass das bundesdeutsche Datenschutzrecht entrümpelt und verschlankt werden muss, gibt es in Regierungskreisen und unter Fachleuten weitgehende Übereinstimmung. Schapper begründete dies mit dem Verweis auf inzwischen einige hundert bereichsspezifische Einzelregelungen, in denen Schutz personenbezogener Daten ein Bestandteil gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Festlegungen außerhalb des 1978 in Kraft getretenen und 1990 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist. Beispiele wie etwa das "Gesetz zur Datenverarbeitung in den kulturellen Einrichtungen des Landes Berlin" oder die Berliner "Verordnung zur Speicherung von Wasserverbrauchsdaten in privaten Gebäuden" haben zu unübersichtlichen, schwer verständlichen, teils veralteten und auch widersprüchlichen Rechtslagen geführt.

"Es ist unbedingt notwendig, dass das Datenschutzgesetz vereinfacht und an die technische Entwicklung angepasst wird", betonte Schapper. Künftig sollen die Grundsätze des Datenschutzes in einem einzigen Gesetz nach Art des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder des Sozialgesetzbuches (SGB) zusammengefasst werden und Ausnahmeregelungen nur noch in besonderen Bereichen wie innerer Sicherheit oder Gesundheitswesen gelten. Zur Vorbereitung der Gesamtreform hat das federführende Bundesinnenministerium drei Experten – den Juristen Prof. Dr. Alexander Roßnagel (Gesamthochschule Kassel), den Informatiker Prof. Dr. Andreas Pfitzmann und den Berliner Datenschutzbeauftragten Garstka – mit der Erstellung eines Gutachtens unter dem Titel "Modernisierung des Datenschutzrechtes, insbesondere einer grundlegenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes" beauftragt. Das Gutachten soll noch im ersten Halbjahr 2001 vorgelegt werden.

Parallel dazu plant der begleitende Ausschuss in den kommenden Monaten fachspezifische Konferenzen und Workshops mit Interessen- und Fachverbänden. Darüber hinaus sind alle Interessierten – Privatpersonen, Wissenschaftler, Computerclubs, Verbände – aufgerufen, sich an dem Gestaltungsprozess für das neue Datenschutzrecht unter der Adresse www.moderner-datenschutz.de oder www.modernes-datenrecht.de aktiv zu beteiligen.

Zur geplanten Novellierung des Datenschutzrechts und den Vorhaben des Auschusses siehe auch den Artikel Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern in Telepolis. (Richard Sietmann) / (jk)