Mögliche Richter-Befangenheit Thema im Microsoft-Prozess

Das Berufungsgericht im Kartellprozess gegen Microsoft setzte gegen den Willen der Streitparteien die Prozessführung von Richter Jackson auf die Tagesordnung.

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Von
  • Holger Dambeck

Das Berufungsgericht im Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat gestern überraschend den Zeitplan der Verhandlung ergänzt, um zusätzlich über die Prozessführung und außergerichtliche Äußerungen von Richter Thomas Penfield Jackson zu sprechen. Jackson, der Microsoft in erster Instanz zur Aufspaltung verurteilt hatte, übte nach Prozessende in verschiedenen öffentlichen Äußerungen harte Kritik an Microsoft. Jackson sagte unter anderem, Bill Gates habe einen "Napoleon-Komplex" und einige Microsoft-Manager würden sich nicht wie Erwachsene verhalten.

Microsoft hatte dem Richter daraufhin Befangenheit vorgeworfen. Später verständigte sich Microsoft aber mit den Prozessgegnern, dem US-Justizministerium und 19 US-Bundesstaaten, darauf, Jacksons Äußerungen nicht zum Thema im Berufungsverfahren zu machen. Die mündliche Verhandlung ist für den 26. und 27. Februar geplant.

Die in dieser Form nicht erwartete Entscheidung des Berufungsgerichts, beide Seiten auch über Jacksons Verhalten anzuhören, dürfte die Chancen von Microsoft erhöhen, im Berufungsverfahren einen Erfolg zu erzielen. Sollte das Gericht die Klage an die erste Instanz zurückverweisen, wird es immer wahrscheinlicher, dass Jackson das Verfahren abgeben muss. Das Berufungsgericht kann aber auch zu einem eigenen Urteil kommen – falls Thomas Penfield Jackson vom Berufungsgericht als voreingenommen bewertet wird, könnte dies sehr schnell zu einem milden Urteil für Microsoft führen. US-Rechtsexperten hatten bereits gewarnt, dass die außergerichtlichen Äußerungen von Jackson das Verfahren beeinflussen könnten. (hod)