Multimediagesetz soll am 1. August 1997 in Kraft treten

Das Bundeskabinett hat dem Referententwurf des kurz als "Multimediagesetz" bezeichneten "Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes" am 11.

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Von
  • Frank Möcke

Das Bundeskabinett hat dem Referententwurf des kurz als "Multimediagesetz" bezeichneten "Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes" am 11. Dezember zugestimmt.

"Deutschland", so der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Jürgen Rüttgers, in einer Presseerklärung, "ist mit diesem Gesetz weltweit Schrittmacher in der Zukunftswerkstatt Multimedia geworden". Weil Bund und Länder in den bisherigen Verhandlungen weitgehend einvernehmliche Ergebnisse erzielt haben, wird das Gesetz voraussichtlich wie geplant am 1. August 1997 in Kraft treten können.

Erstmals werden die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der neuen Dienste aufgeführt:

- uneingeschränkte Zugangsfreiheit,

- Bestimmungen über Verantwortlichkeit für Inhalte,

- Sicherung der informationellen Selbstbestimmung des Nutzers,

- Schutz vor Mißbrauch der neuen Dienste,

- Ermöglichung digitaler Signaturen,

- Gewährleistung des rechtlichen Schutzes von Datenbanken.

Ein ausführlicher Kommentar der Gesetzesvorlage wird in c't 2/97 erscheinen. (fm)