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Musikindustrie: Auch Nur-Download-Titel in der Chart-Wertung

Carsten Meyer

Die neuen Regeln des BVMI bringen bezüglich der Erfassung und Wertung ausschließlich online verfügbarer Singles und Alben Veränderungen mit sich: Rein virtuelle Alben sind ab sofort für die Charts zugelassen und werden automatisch erfasst.

Am 1. Juni 2012 tritt das aktualisierte Regelwerk für die offiziellen deutschen Musik-Charts von media control [1] in Kraft. Die Charts werden im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. [2] (BVMI) ermittelt. Die neuen Regularien bringen vor allem mit Blick auf die Erfassung und Wertung ausschließlich digital verfügbarer Singles und Alben Veränderungen mit sich.

Digitale Alben ohne physisches Pendant sind ab sofort für die Charts zugelassen und werden automatisch erfasst, meldet der BVMI. Das gleiche gelte für Singles, die ausschließlich als Download angeboten werden. Diese Single-Downloads wurden zwar auch bislang schon erfasst, mussten aber bei media control aktiv für die offiziellen deutschen TOP 100 Single-Charts [3] angemeldet werden.

Parallel fand unlängst auch im Segment des Musikstreamings eine Neuerung statt: Seit letzter Woche ermittelt media control für Deutschland als erstes Land in Europa die Top 20 der Streaming-Charts. Basis sind werbefinanzierte und Premium-Streams der wichtigsten Streaming-Portale in Deutschland. (cm [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1578491

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.media-control.de
[2] http://www.musikindustrie.de/
[3] http://www.charts.de/charts.asp?cat=s&country=de
[4] mailto:cm@ct.de