Musikindustrie lässt gegen Verizon nicht locker

Die Recording Industry Association of America besteht weiterhin auf die Herausgabe der Daten von Kunden, die gegen Urheberrechte verstoßen haben sollen.

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Eine Entscheidung darüber, ob Internet-Provider zur Herausgabe von Daten über Kunden gezwungen werden können, die gegen Urheberrechte verstoßen haben sollen, ist noch nicht gefallen. Daher setzte die Recording Industry Association of America (RIAA) bei einer Anhörung vor dem Federal District Court in Washington nach und besteht weiterhin auf der "virtuellen Auslieferung". Es geht um einen US-amerikanischen Tauschbörsen-Nutzer, der 600 Musikdateien zum Download angeboten haben soll. Die RIAA kennt angeblich seine IP-Nummer und will wissen, dass er irgendwo im Großraum von Pittsburgh wohnt.

Verizon weigert sich weiterhin standhaft und beruft sich dabei auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Dieser lasse eine Übermittlung der Daten ohne vorherigen richterlichen Beschluss nur zu, wenn die illegal offerierten Inhalte auf einem firmeneigenen Rechner des entsprechenden Internet-Providers angeboten würden. Dies treffe im Fall eines Peer-to-Peer-Netzwerks jedoch nicht zu. Die RIAA hat deshalb im Sommer eine einstweilige Verfügung gegen Verizon beantragt, um die Herausgabe der Kundendaten zu erzwingen. Sie beruft sich bei ihrem Anliegen ebenfalls auf den DMCA. Der Provider nehme lediglich die Rechte in Anspruch, die sich aus dem Gesetz ergeben, ohne sich an die Pflichten zu halten.

Kein Wunder also, dass der zuständige Richter John Bates die Anhörung nutzte, um den DMCA zu kritisieren, weil der ihm zu unklar formuliert ist. Da es sich um ein Verfahren wegen einer einstweiligen Verfügung handelt, wird ein schnelles Urteil erwartet.

Zum Thema siehe auch in Telepolis: (anw)