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Musikindustrie vs. Kazaa erneut vor Gericht

Andreas Wilkens

Gegen das im September ergangene Urteil des australischen Bundesgerichts hatten beide Parteien Berufung eingelegt.

Seit heute wird der Rechtsstreit zwischen der australischen Musikindustrie und dem Hersteller der Tauschbörsensoftware Kazaa [1], Sharman Networks, erneut vor Gericht ausgetragen. In einer auf fünf Tage angesetzten Verhandlung werden in dem Berufungsverfahren nun drei Bundesrichter die Argumente der Parteien hören. Im ursprünglichen Verfahren, in dem im September vorigen Jahres ein erstes Urteil [2] gefallen war, hatte ein einzelner Richter entschieden. Gegen dieses Urteil haben beide Streitparteien Berufung eingelegt.

Im September hatte Richter Murray Rutledge Wilcox entschieden [3], dass die P2P-Software gegen das Urheberrecht verstoße. Allerdings verfügte er keine generelle Schließung. Den Tauschbörsenbetreibern wurden zwei Monate Zeit eingeräumt, die Filesharing-Software so zu ändern, dass keine urheberrechtlich geschützten Dateien mehr ohne Zustimmung der Rechteinhaber zwischen den P2P-Nutzern getauscht werden können. Der Streit um die Erfüllung der Auflagen zog sich bis in den Dezember vorigen Jahres hin, als Sharman Networks beschloss, australischen Usern den Download der Kazaa-Software zu sperren [4]. (anw [5])


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https://www.heise.de/-177543

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.kazaa.com
[2] http://www.austlii.edu.au/au/cases/cth/federal_ct/2005/1242.html#fn1
[3] https://www.heise.de/news/KaZaA-Betreiber-wegen-Copyright-Verletzungen-schuldig-gesprochen-128124.html
[4] https://www.heise.de/news/Kein-Download-der-Kazaa-Software-mehr-fuer-australische-User-155089.html
[5] mailto:anw@heise.de