Musikindustrie warnt vor "Sicherheitsrisiko Tauschbörse"

Eine neue Argumentation der Musikindustrie gegen Tauschbörsen: Ihre Nutzung gefährde die Sicherheit von firmeninternen Netzwerken.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nicht nur illegal sei es, an Musiktauschbörsen im Internet teilzunehmen, sondern man gefährde dadurch auch die Sicherheit der eigenen Computersysteme, meint Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: "Die Urheberrechtsverstöße schaden vor allem Kreativen und Verwertern. Der Missbrauch des dienstlichen Computersystems schadet darüber hinaus den Unternehmen direkt."

Die Warnung ist in einem Brief enthalten, den die deutschen Verbände der Musikindustrie an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland verschickt haben: "Wahrscheinlich nehmen auch in Ihrer Institution einzelne Mitarbeiter von dienstlichen Internetzugängen aus an illegalen so genannten 'Tauschbörsen' teil", heißt es dort. Da viele Nutzer auch selbst Dateien anböten, handelten sie illegal, "denn das öffentliche Angebot von urheberrechtlich geschützten Werken ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber verboten".

Dies ist nun beileibe nichts Neues. Eine andere Argumentationsschiene soll die Firmen aber endgültig dazu veranlassen, den Zugang zu Tauschbörsen für ihre Mitarbeiter zu sperren. Die Musikverbände sehen die Gefahr, dass durch die Nutzung von Tauschbörsen Viren eingeschleust werden, eine eventuell installierte Firewall umgangen oder gar Spionage über Trojaner betrieben werde. Um den Empfängern des Briefs auf die Sprünge zu helfen, stellen die Verbände auch noch eine Broschüre mit "Richtlinien zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und zur IT-Sicherheit" bereit. Darin gibt es rechtliche Hinweise zum aktuellen Stand des Urheberrechts und zu möglichen Lücken in IT-Sicherheitsmechanismen wie etwa offener TCP-Ports für P2P-Anwendungen.

Außerdem enthält die Broschüre den Entwurf für eine firmeninterne Richtlinie, mit der Mitarbeiter etwa darauf verpflichtet würden, "keine unautorisierten Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material auf den Systemen, Geräten oder Speichermedien" der jeweiligen Firma herzustellen, zu speichern oder zur Verfügung zu stellen. Weiter meint die Musikindustrie, man solle die Mitarbeiter darauf verpflichten, dass sie "auf den Systemen, Geräten oder Speichermedien kein Peer-to-Peer-Netzwerk, keinen Peer-to-Peer-Index und kein Peer-to-Peer-Hilfsprogramm betreiben oder Kontakt zu einem solchen aufnehmen". Überwachen soll das Ganze dann ein so genannter "Copyright-Verantwortlicher". (jk)