Musikindustrie will Allofmp3.com tabuisieren

Die deutsche Musikwirtschaft erreicht eine Einstweilige Verfügung gegen den Online-Musikdienst in Deutschland und plant Abmahnungen gegen jene, die für solche Online-Angebote Werbung treiben oder sie "anderweitig unterstützen".

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Das Landgericht München I hat dem Antrag der deutschen Musikwirtschaft auf eine Einstweilige Verfügung der Musikindustrie stattgegeben, mit der sie gegen den russischen Anbieter AllofMP3.com vorgehen will. In der Verfügung (PDF) verbietet das Gericht "geschützte Aufnahmen aus Tonträgern der Antragstellerinnen bzw. Vervielfältigungen derartiger Aufnahmen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen bzw. zugänglich machen zu lassen" und "insbesondere über die Internetadresse www.allofmp3.com zum elektronischen Abruf bereitzuhalten".

Mit dieser Verfügung im Rücken wollen mehrere Musikunternehmen gegen "AllofMP3.com-Unterstützer" mit Abmahnungen und Aufforderungen, Links auf das Angebot zu entfernen, vorgehen. Ein Dorn im Auge sind der Plattenindustrie auch Gebrauchsanleitungen und positive Testberichte. Sie wird in dieser Sache vertreten durch die Münchener Kanzlei Waldorf. In den "eklatantesten Fällen" würden sie auch die zuständigen Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien einschalten. Der Versuch der IFPI, in Russland direkt gegen AllofMP3 vorzugehen, scheiterte im März. Der zuständige Staatsanwalt sah keinen Handlungsbedarf, da der Anbieter nach momentan geltendem russischen Recht legal operiere.

Das Münchener Landgericht war nun der Meinung, der Antrag auf Einstweilige Verfügung sei begründet, da der Antragsteller glaubhaft machen konnte, "dass der Antragsgegner Tonaufnahmen urheberrechtlich geschützter Musiktitel der Klägerinnen im Internet zugänglich macht, indem er auf der von ihm betriebenen Plattform 'Allofmp3' deren Download auch im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht". Dieser besitze aber keine hierzulande gültige Lizenz.

Die deutschen Phonoverbände schließen daraus, das Landgericht sehe AllofMP3.com als in Deutschland illegal an. Die IFPI nimmt etwa den SWR3 dann auch gleich aufs Korn und mäkelt, "sogar eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hat auf ihrer Webseite nicht nur auf das in Deutschland illegale russische Angebot verlinkt, sondern den Dienst auch noch als 'richtungsweisend' und 'perfekt' angepriesen". Der SWR3 meint allerdings auch im Unterschied zur IFPI, "deutsche Internet-User handeln legal, wenn sie Musik-Downloads für ihren Privatgebrauch bei AllofMP3.com beziehen". Nach russischem Recht dürfe AllofMP3 die Tonträger der ausländischen Plattenindustrie ebenfalls auf seinen in Russland lokalisierten Servern zum Download anbieten, sagte Ivan Andreevic, Justiziar der russischen Verwertungsgesellschaft ROMS, im März laut SWR3; die auflaufenden Tantiemen würde die Verwertungsgesellschaft ROMS gerne an ihr deutsches Pendant, die GVL, weiterleiten, erklärte Andreevic damals: Doch die Plattenindustrie weigere sich, der GVL die Wahrnehmung der Rechte für Internet-Downloads einzuräumen.

Nach einer von c't eingeholten Expertenmeinung hat AllofMP3.com allerdings kein Recht, das Repertoire in Deutschland anzubieten. Eine Rechtsverletzung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinn durch die privaten Nutzer der Dienste in Deutschland liegt nach Ansicht der Juristen aber wohl nicht vor: Dazu müsse es sich nach der ersten Novellierung des Urheberrechts bei den in den Musikportalen verwendeten Dateien um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handeln, was angesichts der komplizierten Rechtslage für den Nutzer kaum festzustellen sei.

Siehe dazu auch: (anw)