NRW startet "Digital Peer Publishing"-Initiative

Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsministerium setzt auf Digitales Publizieren und Open Access.

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Von
  • Richard Sietmann

Nordrhein-Westfalen will seinen Forschern die Veröffentlichung und Verbreitung ihrer Arbeiten im Internet erleichtern, indem es ihnen einen alternativen Publikationsweg zu den klassischen Fachzeitschriften eröffnet, die sich auf Grund der Hochpreispolitik kommerzieller Verlage immer weniger Bibliotheken leisten können. "Ergebnisse, die spät und nur einem begrenzten, zahlungskräftigen Interessentenkreis zur Verfügung stehen, können die Forschung nicht nachhaltig voranbringen", erklärte NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft am heutigen Donnerstag in Düsseldorf bei der Unterzeichnung der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen".

Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das die "Berliner Erklärung" praktisch umsetzt. In ihr hatten sich vor einem Jahr die großen deutschen Wissenschaftsinstitutionen zum Prinzip des offenen Zugangs ("Open Access") zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen -- weltweit und durch jedermann -- bekannt.

Den Ausgangspunkt bilden acht elektronische Fachzeitschriften wie "Brains, Minds & Media" und das "Journal of Virtual Reality and Broadcasting", deren Redaktionen an den nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen das Ministerium im Rahmen der "Digital Peer Publishing"-Initiative (DIPP) mit 600.000 Euro fördert. Um die Qualität der elektronischen Publikationen zu garantieren, werden die Beiträge dem in der Wissenschaft üblichen Verfahren der Begutachtung durch externe Experten -- der so genannten Peer Review -- unterzogen.

Die von der Initiative entwickelte "Digital Peer Publishing Lizenz" (DPPL) regelt, wie die publizierten Inhalte genutzt werden dürfen. Sie besagt im Wesentlichen, dass sämtliche Dokumente -- egal, ob zum wissenschaftlichen oder kommerziellen Gebrauch -- von jedermann gelesen und unverändert elektronisch weitergegeben oder zum Download bereitgestellt werden können, die Rechte zur Nutzung in gedruckter Form oder auf Trägermedien jedoch beim Autor verbleiben. Die für das Online-Publishing selbstentwickelte Software steht unter der GPL-kompatiblen Open-Source-Lizenz DFSL, der auf das deutsche und europäische Recht zugeschnittenen Deutschen Freien Software Lizenz. Beide Lizenzen haben Axel Metzger und Till Jaeger vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) im Auftrag des NRW-Wissenschaftsministeriums verfasst. (Richard Sietmann) / (jk)