NSA-Skandal: Lavabit-Gründer verliert Berufungsverfahren

Weil er sich nicht nur juristisch, sondern auch mit Tricks gegen den Überwachungswunsch von US-Behörden gewehrt hatte, ist Snowdens E-Mail-Anbieter der Gerichtsmissachtung für schuldig befunden worden. Eine Berufung dagegen ist gescheitert.

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Ein US-Berufungsgericht hat eine Gerichtsentscheidung gegen Ladar Levinson bestätigt, der als Betreiber des E-Mail-Anbieteres Lavabit der Missachtung eines Gerichts für schuldig befunden worden war. Das berichtet Ars Technica, weist aber darauf hin, dass es nun gar nicht um die Überwachungsbemühungen der US-Regierung gegangen sei. Stattdessen seien nur Levinson Reaktionen darauf bewertet worden, eine juristische Beurteilung des Vorgehens der US-Regierung im Fall Lavabit stehe also weiter aus.

Ladar Levinson

(Bild: Lavabit)

Lavabit war im Sommer 2013 in den Blick der Öffentlichkeit geraten, als bekannt wurde, dass der NSA-Whistleblower Edward Snowden dort einen E-Mail-Account hatte. Die US-Regierung wollte den überwachen und wandte sich deshalb hinter den Kulissen an Levinson. Der weigerte sich und lieferte sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Behörden, weil er befürchtete, die Privatsphäre aller seiner Kunden könne gefährdet sein. Einmal druckte er einen verlangten SSL-Schlüssel in Schriftgröße 4 Punkt auf insgesamt 11 Seiten aus – wodurch er nutzlos blieb. Juristisch erlitt er aber immer wieder Niederlagen und musste schließlich alle öffentlichen und privaten SSL-Schlüssel herausrücken. Gleichzeitig schloss er Lavabit, um die Nutzer nicht den Strafverfolgern auszuliefern.

Das zuständige Berufungsgericht hat nun entschieden, dass Levinson zu Recht der Gerichtsmissachtung für schuldig befunden worden war. Den Richtern zufolge waren ihnen bei ihrer Entscheidung nun die Hände gebunden. Levinson habe Urteile immer wieder infrage gestellt, weil er die "immense öffentliche Bedeutung" gewürdigt sehen wollte. Es gebe aber ein vielleicht noch größeres öffentliches Interesse daran, dass das Gerichtsverfahren zu einem Ende gebracht werde, wenn alle Seiten ausreichend gehört wurden, zitiert die US-Seite den zuständigen Richter Steven Agee. (mho)