Nationales Online-Register für Vergiftungen im Aufbau

Die Daten aller deutschen Giftinformationszentren werden in einem zentralen Vergiftungsregister am Bundesinstitut für Risikobewertung zusammengeführt.​

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Gift in einer Flasche mit Zettel, auf dem ein Totenkopf gemalt ist

(Bild: busliq/Shutterstock.com)

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Von
  • Imke Stock

Informationen zu Vergiftungsfällen wurden bisher nicht systematisch zusammengeführt und ausgewertet. Dies soll sich nun mit dem zentralen Vergiftungsregister ändern. Grundlage dafür ist das "Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes", das unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz entstand und Ende vergangener Woche in Kraft trat.

Bisher sammeln das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die sieben regionalen Giftinformationszentren unabhängig voneinander Informationen über Vergiftungen, ohne dass die Daten zentral gespeichert und systematisch ausgewertet werden. Im BfR stammt der größte Teil der Meldungen von Berufsgenossenschaften und anderen gesetzlichen Unfallversicherungen. Bei den Giftinformationszentren gehen hingegen Fälle aus der breiten Bevölkerung ein. Ein vollständiges gemeinsames Lagebild gab es bisher nicht.

Mit dem neuen Register "können wir Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Ministerien und zuständige Behörden auf einer sehr viel besseren Datengrundlage über gesundheitliche Risiken im Umgang mit gefährlichen Produkten informieren und diese dann auch entsprechend angehen", sagt Prof. Dr. Matthias Greiner, Leiter der Abteilung Exposition am BfR.

Das bundesweite Vergiftungsregister soll einen Überblick über das tatsächliche Vergiftungsgeschehen in Deutschland geben und bestehende Informationslücken schließen, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. Es soll zum 1. Januar 2026 einsatzbereit sein. Pro Jahr gehen bei den Giftinformationszentren rund 250.000 Anrufe zu Vergiftungs- oder Verdachtsfällen ein. Der Giftnotruf ist rund um die Uhr besetzt und hilft mit Informationen zur ersten Hilfe bei Vergiftungen weiter. Auch medizinisches Personal greift bei Bedarf auf diese telefonische Beratung zurück.

Schon seit dem Jahr 1990 müssen Ärzte und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Vergiftungsfälle an das BfR melden. Dies umfasst Fälle von Erkrankungen oder Krankheitsfolgen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie durch eine Vergiftung entstanden sind. Grundlage für diese Meldepflicht sind das Chemikaliengesetz und die Giftinformationsverordnung. Die Meldung muss Angaben über den Stoff oder das Produkt und die Art der Aufnahme enthalten. Zusätzlich werden Altersgruppe und Geschlecht registriert.

Vergiftungen durch Alkohol, Betäubungsmittel oder Tierarzneimittel werden nicht im Register erfasst, da deren Wirkungen bereits ausreichend bekannt sind. Auswirkungen durch Arzneimittel werden ebenfalls nicht erfasst, da es für diese ein eigenes Überwachungssystem beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt.

(mack)