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"Netflix auf Reisen": Geoblocking soll in der EU eingeschrÀnkt werden

Stefan Krempl

(Bild: EU-Kommission)

Die EU-Gremien haben sich auf einen Verordnungsentwurf zur "grenzĂŒberschreitenden PortabilitĂ€t" von Inhaltsdiensten geeinigt, mit dem Geoblocking eingeschrĂ€nkt werden soll. Die PrĂŒfauflagen bleiben recht hoch.

EU-BĂŒrger sollen ihre Online-Abonnements fĂŒr Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele oder Musik kĂŒnftig auch auf Reisen in andere Mitgliedsstaaten nutzen können. VerhandlungsfĂŒhrer des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission haben sich am Dienstagabend [1] nach langem Streit auf einen entsprechenden Kompromiss fĂŒr einen Verordnungsentwurf zur "grenzĂŒberschreitenden PortabilitĂ€t" von Inhaltsdiensten im Internet verstĂ€ndigt [2]. Ungerechtfertigtes Geoblocking soll damit beschrĂ€nkt werden [3].

Die gefundene Linie orientiert sich in vielen Punkten an dem Vorschlag, den die damalige niederlĂ€ndische RatsprĂ€sidentschaft schon im Mai auf den Tisch legte [4]. Content-Provider wie Netflix, Maxdome oder Spotify sollen nun den hauptsĂ€chlichen Wohnort eines Nutzers und seine Rechte "angemessen und verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig" ĂŒberprĂŒfen. Eine Liste an dafĂŒr einsetzbaren Methoden umfasst eine elektronische Identifizierung, zudem sollen dafĂŒr Zahlungsdetails, öffentlich verfĂŒgbare Steuerinformationen, Postanschriften sowie IP-Adressen herangezogen werden. Die Anbieter mĂŒssen ihre Kunden darĂŒber informieren, welche Verifikationsverfahren sie einsetzen und die Daten ausreichend schĂŒtzen.

Online-Inhalten sollen "zeitweilig" mitgenommen werden dĂŒrfen, die Angabe bleibt also weitgehend unbestimmt. Neben Urlaub sollen auch temporĂ€re "Studien- und GeschĂ€ftsaufenthalte" abgedeckt werden. Die Verordnung gilt zudem im Kern nur fĂŒr kostenpflichtige Dienste. Öffentlich-rechtliche Sender, die ĂŒber RundfunkgebĂŒhren finanziert werden, sollen selbst entscheiden können, ob sie ihre Programme unter vergleichbaren UmstĂ€nden portabel machen.

Der vereinbarte Wortlaut muss von Rat und Parlament noch förmlich gebilligt werden. Die Vorschriften werden dann voraussichtlich von Anfang 2018 an nach einer Übergangsfrist von 9 Monaten gelten. Der fĂŒr den digitalen Binnenmarkt zustĂ€ndige EU-Kommissar Andrus Ansip sprach [5] von einem wichtigen Schritt auf dem noch einige Baustellen umfassenden Weg [6], das Urheberrecht zu reformieren. 2016 hĂ€tten 64 Prozent der EuropĂ€er das Internet genutzt, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik herunterzuladen oder zu streamen. Dazu verwendeten sie zunehmend mobile GerĂ€te. Schon 2015 habe sich jeder dritte EuropĂ€er fĂŒr eine grenzĂŒberschreitende PortabilitĂ€t von Online-Inhalten ausgesprochen, unter den 15- bis 39-JĂ€hrigen sogar jeder zweite. (anw [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3619999

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Online-Inhalte-EU-Ratsspitze-will-Geoblocking-europaweit-festschreiben-3166417.html
[2] http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20170207IPR61510/accessing-online-films-and-tv-while-abroad-deal-with-council
[3] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-zum-Geoblocking-Verbraucher-sollen-Online-Inhalte-auch-im-EU-Ausland-nutzen-koennen-3038054.html
[4] https://www.heise.de/news/Geoblocking-von-Online-Inhalten-EU-Kompromiss-in-der-Mache-3211299.html
[5] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-225_de.htm
[6] https://www.heise.de/news/Gift-fuers-Netz-Scharfe-Kritik-an-EU-Plaenen-zum-Copyright-und-Leistungsschutzrecht-3322826.html
[7] mailto:anw@heise.de