Network Associcates wegen Zensur verklagt

Eine Klausel, nach der über McAfee-Produkte nur nach Zustimmung des Herstellers berichtet werden darf, verletze das Recht auf freie Meinungsäußerung, meint der New Yorker Justizminister.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Der Justizminister des Bundestaates New York beschuldigt Network Associates (NAI) der Zensur. In einer Klage gegen den Software-Hersteller und Sicherheits-Spezialisten wirft Eliot Spitzer NAI vor, durch Bestimmungen in Software-Lizenzen das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschränken.

Laut der Klage, die sich vor allem auf Antivirus- und Firewall-Software der NAI-Tochter McAfee bezieht, will NAI verhindern, dass über die Produkte unkontrolliert in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Beim Download der Software werde den Nutzern eine Vereinbarung präsentiert, die eine Klausel enthalte, nach der Produktbesprechungen oder Benchmark-Ergebnisse nicht ohne Erlaubnis des Herstellers veröffentlicht werden dürften. Dies erfüllt nach Ansicht von Spitzer den Tatbestand der Zensur und verletzt die in der amerikanischen Verfassung verankerten Rechte zur freien Meinungsäußerung: "Egal, ob es um eine politische Debatte geht oder um eine Diskussion, welche Software man kaufen soll: Wir müssen freie und offene Rede vor Einschüchterung in Schutz nehmen, um das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu bewahren."

Die Klage, die beim obersten Gericht des Bundesstaats New York eingereicht wurde, bezieht sich auf einen Fall, in dem NAI bereits die Vertragsklausel benutzte, um das Magazin Network World zur Rücknahme einer negativen Besprechung von McAfees Firewall-Software zu zwingen. NAI-Sprecher betonten allerdings, die Bestimmung diene lediglich dazu, eine Kontrolle zu ermöglichen, dass in Besprechungen immer die neuesten Software-Versionen benutzt würden. Man sei immer darum bemüht, dass Kunden die besten und vor allem aktuelle Informationen bekommen, wenn sie eine Kaufentscheidung treffen, hieß es bei NAI. Die Bestimmungen seien übrigens inzwischen auch geändert worden, sodass sich dies mehr wie eine Aufforderung als eine bindende Klausel lese. Aber selbst mit der ursprünglichen Fassung sei man im Recht gewesen, verteidigte sich NAI gegen die Klage des New Yorker Justizministers. (jk)