Neue EU-Regeln gegen Produktpiraterie stehen
Der federführende Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat den Entwurf des Ministerrates für eine Verordnung zum schärferen Vorgehen gegen Fälschungen abgesegnet. Zuvor hatten sich die Brüsseler Gremien auf eine Linie geeinigt.
Der federführende Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments, der auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, hat im Lauf der Woche den Entwurf des Ministerrates für eine neue Verordnung zum schärferen Vorgehen gegen Produktpiraterie in überarbeiteter Form abgesegnet. Für das Vorhaben stimmten 32 Abgeordnete, drei waren dagegen.
Zuvor hatten sich Vertreter des Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine gemeinsame Linie verständigt. Große Änderungen am ursprünglichen Ratsvorschlag fassten sie dabei nicht mehr ins Auge. Das Plenum der Volksvertreter und des Rats müssen die abgesprochene Initiative noch durchwinken. Korrekturen stehen nicht mehr an, sodass die überarbeiteten Regeln voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten können.
Der Vorstoß legt fest, unter welchen Umständen Zollbehörden unlizenzierte Waren beschlagnahmen, wie lange sie diese festhalten dürfen und unter welchen Umständen sie zerstört werden können. Ein vereinfachtes Verfahren soll eine Vernichtung von Imitaten und "Raubkopien" ohne Gerichtsbeschluss ermöglichen, sofern der Rechteinhaber dies bestätigt und der Importeur keinen Widerspruch einlegt. Zöllner können dem Entwurf nach zudem künftig Zerstörungen auch in anderen EU-Ländern anordnen.
Ein spezielles Vorgehen ist bei Kleinsendungen von maximal drei Kilogramm vorgesehen. Es soll die Vernichtung von Fälscherware zusätzlich erleichtert, weil der Zoll den Rechteinhaber im Einzelfall nicht mehr kontaktieren muss. Die Klausel bezieht sich vor allem auf den weiter wachsenden Internet-Handel. Die Parlamentarier haben ferner eine Bestimmung für Transitwaren eingefügt: Der Zoll soll hier auf der Grundlage von Risikoanalysen Kontrollen durchführen dürfen, um Verstöße gegen in der EU geschützte Rechte an immateriellen Gütern zu verhindern. Zur Durchsetzung der Ansprüche ist eine Kooperation mit Drittstaaten skizziert.
Unter den Begriff von Gegenständen, die im Verdacht stehen, Rechte zu verletzen, hat der Rat auch Werkzeuge zum Kopierschutzknacken gefasst. Die Rede ist von Geräten, Produkten oder Komponenten, die hauptsächlich dem Zweck dienen, Schutztechnologien wie Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu umgehen. Außen vor bleiben sollen Güter, die keinen gewerblichen Charakter haben und Reisende in ihrem persönlichen Gepäck mit sich führen. Bei Arzneimitteln im Transit, die in der EU geschützte Patente verletzen, sollen Zollbehörden zudem nur einschreiten, wenn die Medikamente offensichtlich doch für einen Verkauf im Binnenmarkt bestimmt sind. So wollen die Abgeordnete die Versorgung von Entwicklungsländern mit Generika nicht unnötig einschränken.
Der zuständige Berichterstatter für das Parlament, Jürgen Creutzmann, begrüßte das Votum und die Einigung als "Meilenstein im Kampf gegen die Verletzung geistigen Eigentums". Auf hiesigen Märkten tauche "immer öfter Fälscherware auf, die Europas Verbrauchern sehr gefährlich werden kann, in jedem Fall aber den Unternehmen in der EU schadet und Arbeitsplätze kostet", warnte der FDP-Politiker. Dabei gehe es im Zweifelsfall "um Menschenleben". (keh)