Neue Organisation für Schlichtung bei Domain-Streits

Die ICANN benannte die vierte Organisation zur Schlichtung von Domain-Streitigkeiten; ein amerikanisches Gericht betonte die Unverbindlichkeit der Schiedssprüche.

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Von
  • Monika Ermert

Ab kommenden Montag nimmt das CPR Institute for Dispute Resolution in New York als vierte Organisation Klagen bei Domainstreitigkeiten entgegen. Das gab die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) diese Woche bekannt. Die bereits 1979 gegründete Schlichterorganisation mit Mitgliedern aus aller Welt wolle damit, erklärte ihr Präsident James Henry, ihre Stärken als Dispute Resolution Provider auch aufs Internet ausdehnen.

Künftig prüfen die CPR-Experten ebenso wie die WIPO in Genf, die kanadische Organisation E-Resolution und das US-amerikanische National Arbitration Forum die Klagen von Markenrechtsinhabern bei Domainstreitigkeiten (siehe dazu auch den Artikel Namenspatron aus c't 24/99, der die so genannte Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy UDRP der ICANN erläutert). Kann der momentane Inhaber der Domain kein legitimes Interesse oder keinerlei rechtlichen Anspruch auf die Domain nachweisen oder hat er die Domain nur zum Zweck des Weiterverkaufs registriert, können die Schlichter den Registrar zur Löschung der Domain auffordern.

Der Rechtsweg steht allerdings beiden Kontrahenten weiterhin offen, dies bekräftigte Anfang Mai erstmals ein Richterspruch im US-amerikanischen Bundesstaat Illinois (Weber-Stephen vs. Armitage, 00 C 1738). Ein Grill-Hersteller hatte gegen einen Wiederverkäufer geklagt, der über die Domain www.webergrills.com sein Produkt bis nach England und Indien verkauft habe, schreibt das amerikanische Magazin law.com. In einer ersten Entscheidung entschied der Richter, dass das Gericht nicht an die Beschlüsse der ICANN-Schiedsrichter gebunden sei. Dennoch setzte er das Verfahren bis zur Entscheidung der Schlichter aus. Dann erst werde das Gericht darüber urteilen, welchen Einfluss der Schiedsspruch im weiteren Gerichtsverfahren habe. "Weder die ICANN-Policy noch die dazugehörigen Regeln diktieren dem Gericht, welches Gewicht der Entscheidung des Panels beigemessen werden sollte", sagte Richter Marvin Aspen.

Experten haben bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass sich die UDRP-Verfahren in erster Linie für den Kampf gegen Domain-Grabber eignen. Die Verstärkung durch CPR dürfte der ICANN aber dennoch recht sein: Derzeit sind immerhin rund 700 Domainstreitigkeiten bei den drei bisherigen Schlichterorganisationen anhängig. (Monika Ermert) (jk)