Neue Rechte für österreichische Telecom-Kunden

Durch das neue österreichische Telekommunikationsgesetz müssen Telecom-Unternehmen unter anderem Einzelverbindungsnachweise demnächst auf Wunsch kostenlos auch auf Papier vorgelegen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 88 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das neue österreichische Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) soll in wenigen Tagen in Kraft treten und Kunden einige neue Rechte bringen. Bald müssen Telecom-Unternehmen Einzelverbindungsnachweise auf Wunsch kostenlos auch auf Papier vorlegen. Auch müssen Tarifzonensperren mindestens einmal jährlich ohne Zusatzentgelt möglich sein. Dies soll vor bösen Überraschungen mit Mehrwertnummern schützen helfen. Und schließlich bekomen auch Mobilfunk-Kunden die Möglichkeit, ihre Rufnummer samt Netzbetreiberkennzahl bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen. Dafür sind aber nach Inkrafttreten noch eine Verordnung des Verkehrsministers über Details sowie wahrscheinlich Verfahren vor der Regulierungsbehörde erforderlich.

Für diese bringt das neue Gesetz gravierende Änderungen: "Die Holzhammer-Regulierung wird zurückgefahren und durch fein differenzierte Instrumente ersetzt", sagte Georg Serentschy, Geschäftsführer für den Telekommunikations-Bereich der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) heute bei der Vorstellung der neuen Regulierungsmöglichkeiten. Anstatt nur vier Telekom-Märkte zu unterscheiden, werden hinfort 18 Teilmärkte unterschieden. Auch der Kabel-TV-Markt ist nun erfasst, allerdings nur die Tarife und nicht Programminhalte betreffend.

Die RTR geht nun daran, jeden dieser Märkte zu untersuchen. Wird festgestellt, dass ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht (SMP) verfügt und den Wettbewerb beeinträchtigt, erlässt die neuerdings mit einigen Verordnungsermächtigungen ausgestattete RTR eine diesen Sachverhalt rechtsverbindlich feststellende Verordnung. Dann kann die Telekom-Control-Kommission (TKK) aus einer Fülle von Regulierungsinstrumenten wählen und den jeweiligen Unternehmen entsprechende Auflagen erteilen. Serentschy ist zwar auch Vorsitzender der TKK, hat aber kein Stimmrecht.

Für Streitschlichtungen zwischen Telecom-Anbietern wurde nicht nur die freiwillige Alternative Dispute Resolution im Gesetz verankert, sondern im normalen Regulierungsverfahren auch eine Zwischenstufe eingeführt. Wie bisher können die Unternehmen, wenn eine Meinungsverschiedenheit über rechtliche Verpflichtungen innerhalb von sechs Wochen nicht gelöst werden konnte, ein Verfahren anstreben, das wie bisher in maximal vier Monaten entschieden sein muss. Die ersten sechs Wochen davon sind aber nun für ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren bei der RTR vorgesehen. Erst wenn auch dort kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann, entscheidet die TKK.

Die Anzahl kleiner Telekommunikations-Unternehmen könnte sich durch das neue TKG stark erhöhen. Waren bisher kostenpflichtige Lizenzen erforderlich, gibt es nunmehr eine Allgemeingenehmigung. Die Aufnahme von im Gesetz aufgezählten Geschäftstätigkeiten, wozu nun etwa auch Internet-Cafés und der reine Wiederverkauf zählen, ist lediglich bei der RTR anzuzeigen. (Daniel A. Sokolov) / (anw)