Neue Runde vor Gericht im Patentstreit um eBays "Sofort Kaufen"

eBay, Hightech-Firmen und Patentinhaber streiten sich vor dem Supreme Court, ob Gerichte schon in frühen Stadien von Patentverfahren einstweilige Verfügungen gegen die Nutzung angeblich patentierter Techniken erlassen sollen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 94 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

eBay und MercExchange treffen sich wegen der "Sofort Kaufen"-Funktion des Online-Auktionshauses erneut vor Gericht. Das oberste US-Bundesgericht soll entscheiden, ob ein Berufungsgericht in der Vorinstanz zurecht eine einstweilige Verfügung gegen eBay wegen Patentverletzung verlangt hatte.

Bereits 2004 hatte ein US-Bundesbezirksgericht das Online-Auktionshaus eBay zur Zahlung von 35 Millionen US-Dollar wegen Patentverletzung verurteilt. Damit entsprach das Gericht der Klage des Unternehmens MercExchange aus Great Falls, Virginia, dessen Gründer Thomas Woolston sich im April 1995 drei Patente für Programme und Verfahren von Internet-Auktionen gesichert hatte. Woolston wirft dem Internet-Auktionshaus vor, unter anderem gegen sein Patent 5,845,265 verstoßen zu haben.

Das erste Berufungsgericht hatte zwar das Urteil grundsätzlich bestätigt, die Entschädigungssumme aber auf 29,5 Millionen US-Dollar reduziert. Außerdem hatte das Gericht sich geweigert, eine einstweilige Verfügung gegen eBay zu erlassen, durch die das Online-Auktionshaus zur Entfernung der "Sofort Kaufen"-Funktion gezwungen worden wäre. Dies hatte die nächste Berufungsinstanz bemängelt: Eine solche Verfügung hätte ihrer Ansicht nach ergehen müssen.

Der Supreme Court soll nun darüber entscheiden, ob in diesem und ähnlich gelagerten Verfahren solch eine Verfügung wirklich zu ergehen hat. Dies wollen eBay und andere Hightech-Firmen nach Informationen des Wall Street Journals verhindern, da dadurch in Patentverfahren regelmäßig einstweilige Verfügungen mit gravierenden Auswirkungen auf eingesetzte Technik ergehen müssten – und das, bevor eine endgültige Entscheidung über die inkriminierte Patentverletzung oder über die Gültigkeit des Patents ergangen sei. MercEchange dagegen meint zu dem konkreten Fall, dass die für eBay notwendigen Änderungen auf Grund solch einer Verfügung zumutbar gewesen wären.

eBay ist allerdings sowieso der Ansicht, man habe hinreichende Änderungen an der Funktion vorgenommen, um jede einsteilige Verfügung irrelevant zu machen. Mittlerweile hat eBay zudem einen Erfolg vor dem US-Patentamt erreicht: Die Behörde hält das MercExchange-Patent für ungültig und will es der Firma entziehen. Es handele sich um eine im Internet gängige Geschäftsmethode. Dieser Bescheid des US-Patentamtes ist aber noch nicht endgültig. (jk)