Neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten

Die seit heute gültige Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes soll Bürgern mehr Schutz vor Datensammlern bieten.

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Von
  • Holger Bleich

Heute ist die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Im Wesentlichen setzt das neue Gesetz – längst überfällig – eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1995 um. In einer zweiten Novelle will die Schröder-Regierung noch vor der nächsten Bundestagswahl die verschiedenen Teil-Datenschutzgesetzte in eine neue, lesbarere Form gießen.

Eine wesentliche Neuerung ist die feste Verankerung des Datenvermeidungs- und Datensparsamkeitsgrundsatzes im Gesetz. Paragraf 9a des Gesetzes schreibt fest, dass sich datenverarbeitende Betriebe künftig von unabhängigen Stellen prüfen und zertifizieren lassen können (so genanntes "Audit-Verfahren").

Das Gesetz stärkt die Position der Bürger gegenüber der privatwirtschaftlichen Datenverarbeitung. Bevor Unternehmen Daten sammeln, müssen sie die betroffene Person besser über ihr Widerspruchsrecht und eine eventuelle Weitergabe der Daten informieren. Besondere Regeln gelten künftig bei der Erhebung von "sensitiven" Daten, die beispielsweise die ethnische Herkunft, Gesundheit oder Sexualleben betreffen.

Den Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob freut am neuen Gesetz besonders, dass die Position der Datenschutzbeauftragten "entscheidend gestärkt" werde. Zu ihren Aufgaben gehöre künftig auch die Vorabkontrolle von Datenverarbeitung, die mit besonderen Risiken für das Persönlichkeitsrecht verbunden sei. Die Behörden dürften überdies endlich auch ohne besonderen Anlass kontrollieren.

Die jetzt gültige Arbeitsfassung des neuen BDSG sowie eine Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dem alten Gesetzes liegen auf dem Server des Bundesdatenschutzbeauftragten im PDF-Format vor. (hob)