Neuseeland: Reisende müssen auf Anfrage Passwörter herausgeben

Reisende an neuseeländischen Flughäfen können aufgefordert werden, nicht nur Smartphones und Laptops herauszugeben, sondern auch die Passwörter.

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Neuseeland: Reisende müssen auf Anfrage Passwörter herausgeben

(Bild: JESHOOTScom)

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Neuseelands Zollbeamte können an der Grenze nun nicht mehr nur die Herausgabe von elektronischen Geräten verlangen, sondern auch deren Freischaltung durch ein Passwort, PIN oder Fingerabdruck. Das erlaubt der nun in Kraft getretene Customs and Service Act 2018 berichtet Radio New Zealand. Bislang konnte zwar die Herausgabe der Geräte verlangt werden, nicht aber die Öffnung einer eventuellen Zugangssperre. Wer das jetzt trotzdem noch verweigert, kann mit einer Strafe von 5000 Neuseeland-Dollar (rund 2800 Euro) belegt werden – Geräte werden dann einbehalten und forensisch untersucht.

Die gesetzliche Neuregelung schaffe einen Ausgleich zwischen dem Recht auf Privatsphäre und den Pflichten zur Strafverfolgung, versicherte ein Sprecher gegenüber dem Radiosender. Er selbst habe ein Mobilgerät mit all den persönlichen Daten, wisse also um die Bedeutung. Dem widerspricht jedoch die neuseeländische Bürgerrechtsgruppe Council for Civil Liberties. Die Beamten müssten Betroffenen nicht mitteilen, welcher Verdacht ihrer Forderung zugrunde liegt, deswegen könne man diese auch nicht anfechten, kritisiert deren Sprecher Thomas Beagle. Auf Mobilgeräten liege inzwischen unser gesamtes Leben und an der Grenze könne uns das nun einfach genommen werden.

Der zuständige Minister Kris Faafoi hält die erweiterten Befugnisse für nötig. Das organisierte Verbrechen werde beim Versuch, illegale Dinge über die Grenze zu schaffen, immer ausgeklügelter. Der Zugriff auf Smartphones und Computer könne dagegen helfen. Weil die Zollbehörde aber auch versichert hat, dass nur die Geräte selbst – im Flugmodus – durchsucht werden dürfen, nicht aber die Cloud, widerspricht Beagle: "Richtige Kriminelle" würden ihre Materialien dann einfach online speichern, sie wären ja verrückt, so etwas auf dem Telefon abzulegen.

Der Datenschutzbeauftragte jedenfalls ist mit der Regelung zufrieden, ergänzt der Sender. Schon lange dürften Zollbeamte in Koffer blicken und nun sei das eben auch bei der Elektronik erlaubt. Insgesamt seien 2017 ungefähr 540 Geräte an Neuseelands Flughäfen untersucht worden. Die Zollbehörde muss das Parlament jährlich über die Zahl der Durchsuchungen informieren. (mho)