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Niederlande: Gesetzentwurf über Entschlüsselungsbefehl

Detlef Borchers

Verdächtige sollen gezwungen werden können, das Passwort für verschlüsselte Datenträger herauszugeben. Begründung: Die Festplattenverschlüsselung Truecrypt werde regelmäßig zur Verschleierung von Kinderporno-Besitz genutzt.

Ivo Opstelten, der niederländische Minister für Sicherheit und Justiz, hat einen Vorschlag für eine Gesetzesnovelle des Strafrechts [1] vorgestellt, die eine Anordnung für Verdächtige vorsieht, das Passwort für verschlüsselte Datenträger herauszugeben. Im Weigerungsfall sollen bis zu drei Jahre Gefängnis verhängt werden können.

Begründet wird die Gesetzesverschärfung mit dem Programm Truecrypt, dass nach Darstellung der Behörde regelmäßig von Verdächtigen benutzt wird, um den Besitz von Kinderpornografie zu verschleiern. Bei entsprechend starker Verschlüsselung sei es den Strafbehörden nicht möglich, an die Bilder zu kommen und den Kindern zu helfen, die missbraucht wurden. Eine Aktion wie die der deutschen Behörden, über einen Staatstrojaner insgeheim auf einen Computer zuzugreifen, sei häufig nicht zielführend.

Die richterlich angeordnete Maßnahme, bei der ein Verdächtiger seine Passphrase nennen muss, ist von einem Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Tilburg untersucht worden. Dieses von Bert-Jaap Koops erstellte Gutachten [2] kommt zu dem Schluss, dass eine richterliche Dekryptierungsanordnung mit dem juristischen Grundsatz des nemo tenetur [3] vereinbar ist, wenn das entschlüsselte Material nicht im Strafverfahren des Verdächtigen verwendet wird, aber dennoch genutzt werden kann, um missbrauchte Kinder oder einen Tauschring zu ermitteln. Dies soll auch für internationale Ermittlungen gelten. (jk [4])


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[1] http://www.rijksoverheid.nl/ministeries/venj/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2013/05/02/memorie-van-toelichting-wetsvoorstel-versterking-aanpak-computercriminaliteit.html
[2] http://www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2012/11/28/het-decryptiebevel-en-het-nemo-tenurbeginsel.html
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot
[4] mailto:jk@heise.de