Niedersachsens Polizei-Drohne hob voriges Jahr 18 Mal ab

47.000 Euro hat sich Niedersachsen im Jahr 2008 seine Drohne kosten lassen. Seither wurde viel getestet, von Datenschützern kam Kritik. Doch die Drohne fliegt – alleine 2013 18 Mal.

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Von
  • dpa

Die Drohne der niedersächsischen Polizei ist im vergangenen Jahr wegen des Hochwassers an der Elbe mehr als doppelt so oft gestartet wie 2012. Nach Angaben des Innenministeriums stieg das Kleinfluggerät 18 Mal zu Aufklärungs- und Dokumentationsflügen auf, wobei alleine sieben Flüge zur Überwachung des Hochwassers an der Elbe stattgefunden hätten. Zum Vergleich: 2012 registrierte das Innenministerium insgesamt nur acht Flüge des rund 47.000 Euro teuren Quadrokopters "md4-200".

Drohne md4-200

(Bild: microdrones.com)

Drohnen im Polizeidienst sind umstritten. In Deutschland werden die unbemannten Fluggeräte mit Kameras unter anderem noch in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen eingesetzt. Die niedersächsische Drohne wurde 2008 angeschafft, ihren ersten Einsatz hatte sie während des Castor-Transports mit Atommüll nach Gorleben 2010. Daraufhin hagelte es Kritik von Datenschützern, da Fotos und Videoaufnahmen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten verletzen könnten.

Wie in den meisten Bundesländern wird die Drohne auch in Niedersachsen nur zur organisatorischen Vorbereitung größerer Einsatzlagen, zu Dokumentations- und Ermittlungszwecken bei Großbränden, an Tatorten und zur Suche vermisster Personen eingesetzt. Zu Versammlungen oder Ansammlungen wird die Drohne laut Innenministerium dagegen generell nicht eingesetzt.

"Insbesondere bei Großbränden haben wir mit Hilfe der Drohne sehr gute Erfahrungen gemacht und den Brandherd schneller erkennen können, als es etwa mit einem Hubschrauber möglich gewesen wäre", sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Unter Beachtung "sehr hoher Eingriffshürden", wie SPD und Grüne sie im Koalitionsvertrag formuliert hätten, könnten Drohnen "sinnvoll eingesetzt werden".

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die rot-grüne Koalition lehnt den Einsatz von Drohnen als technisches Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen oder Ansammlungen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen generell ab. Sie wird ein solches Verbot gesetzlich festschreiben." Lediglich bei der Verfolgung von schweren Straftaten wie Geiselnahmen, Entführung mit erpresserischem Menschenraub oder Verfolgung nach Bankraub könne ein Drohneneinsatz in Betracht kommen. (anw)