NoFlyZone: Jedem seine private Drohnen-Flugverbotszone

Eine private Datenbank sammelt Adresseinträge wo gefälligst keine Drohnen fliegen sollen. Dabei kann jeder eintragen, was er will. Drei Hersteller übernehmen bislang bereits die Daten.

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Oktakopter-Drohne mit Kamera

"Drohnen müssen draußen bleiben." Solche virtuellen Schilder kann jeder bei einem neuen Dienst anlegen.

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Drohnen-averse Mitbürger können nun ihre private Flugverbotszone ausrufen: Ihre Meldung wird auf der Website NoFlyZone.org gebührenfrei entgegengenommen. Drei kleinere Hersteller übernehmen die Daten und programmieren sie in ihre Flugdrohnen ein. Doch das Angebot, das als freiwillige Selbstverpflichtung der Drohnenbranche konzipiert ist, hat eine Reihe von Haken.

Es wäre ein Kinderspiel gewesen, das Anwesen des Flugpioniers (und Telefonmiterfinders) Alexander Graham Bell in Neuschottland einzutragen.

(Bild: Screenshot NoFlyZone.org)

Der Betreiber, Ben Marcus, überprüft nicht, ob eine Adresse zu Recht eingetragen wurde. Also kann jeder jede beliebige Adresse melden. Erst ab der zweiten Meldung mit derselben E-Mail-Adresse muss man einen Bezug zu der Örtlichkeit belegen, wofür etwa eine Stromrechnung oder ein Mietvertrag ausreichen.

Auch die räumliche Ausdehnung einer Zone ist eine unsichere Sache. NoFlyZone.org greift offensichtlich auf Google Maps zurück, um einen GPS-Punkt pro Adresse sowie "die Ecken des Grundstücks" zu ermitteln. Den Angaben zu Folge gibt es bereits über 20.000 Einträge. Sie müssen jährlich bestätigt werden. Austragungen sind möglich, wenn man nachweist, dass man dazu berechtigt ist. Eine einmal ausgetragene Lokalität landet auf einer Whitelist und kann nicht von jedermann wieder gesperrt werden.

Ein Eintrag in der Datenbank führt zu keiner unmittelbaren Änderung der Rechtslage. Je nach Jurisdiktion darf man über fremde Grundstücke fliegen oder eben nicht. Die privaten Flugverbotszonen sollen ihre Wirkung vielmehr über die Software der Flugdrohnen entfalten. Die kleinen Anbieter Ehang, HEXO+ und Horizon Hobby haben angekündigt, die Datenbank in ihre Drohnen zu überspielen.

Diese sollen dann das Einfliegen in oder den Start von einer NoFlyZone verweigern. Das betrifft auch die Drohnen des Grundstückeigentümers selbst, was nicht unbedingt gewünscht ist. Daher gibt NoFlyZone auf Antrag Preis, wie man die Software betroffener Drohnen so modifiziert, dass sie über eigenem Grund funktionieren. Dieses Service gibt es auch für Personen, die von einer zu groß geratenen Zone eines Nachbarn betroffen sind.

Mit der Zeit möchte Marcus kostenpflichtige Zusatzdienste einführen. Da wäre einmal Einträge für Betriebsadressen. Derzeit soll der Dienst nur für private Liegenschaften genutzt werden. Und er denkt an Feintuning, etwa Freigaben für Lieferdrohnen, sowie allgemeine Lockerungen hinsichtlich Tageszeit oder Flughöhe. Wer mit seiner Drohne den gewährten Spielraum nutzen wollte, würde dann wohl zahlen müssen.

Der Betreiber verspricht ausdrücklich keine Drohnenfreiheit, geht aber davon aus, dass ein Eintrag in seiner Datenbank die Zahl unerwünschter Überflüge reduziert. Er hofft, mit der Zeit weitere Drohnen-Hersteller und eventuell Flugzeugbauer für sein Konzept gewinnen zu können.

Und auch branchenverwandte Nutzer sind willkommen. Mit PixiePath und RCFlyMaps hat er derzeit deren Zwei. PixiePath schreibt Software für Drohnen und will die Verbotsliste den Endnutzern zur Verfügung stellen, währen RCFlyMaps beabsichtigt, die Daten für seine Kartenprodukte zu nutzen.

Der Absturz dieser Drogendrohne hat wohl Menschenleben gerettet.

(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

Bei allem Optimierungspotenzial: NoFlyZone zeigt, dass es nicht trivial ist, die Schranken des legalen Drohneneinsatzes digital abzubilden. Und dass noch viel gesellschaftliche Diskussion und gesetzgeberische Arbeit zu erledigen ist, bevor ein praktikables Regelwerk erreicht werden kann. Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat kürzlich einen Entwurf für Regeln über den kommerziellen Drohnen-Einsatz veröffentlicht. Dabei sollen Flüge über Personen generell verboten sein.

Unterdessen versucht es der bekannte Drohnenanbieter DJI in Eigenregie. In seiner überschaubaren No FLY Zones List sind eine Reihe größerer Flughäfen, das Weiße Haus sowie einige sensible Plätze in der Volksrepublik China eingetragen. Mapbox wiederum verzeichnet auf einer US-Karte Flughäfen, Militärbasen und US-Nationalparks, wo ebenfalls Drohnenverbot herrscht. Diese Informationen stehen unter einer Open-Data-Lizenz zur Verfügung. (ds)