Nordrhein-Westfalen diskutiert Internetsperren

Der nordrhein-westfälische Landtag denkt über eigene landesgesetzliche Regelungen nach, die den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie sexuelle Belästigungen Minderjähriger im Internet ahnden sollen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Landtag Nordrhein-Westfalen diskutiert landesgesetzliche Regelungen, die den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie sexuelle Belästigungen Minderjähriger im Internet ahnden sollen. Am 11. März fand hierzu eine Expertenanhörung statt. In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 14/7907) forderten die regierenden Parteien CDU und FDP, dass die "Möglichkeiten, Internetangebote mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren, zukünftig stärker genutzt" werden müssen.

Sperrverfügungen, die von der Kommission für Jugendmedienschutz gegen Content- wie Access-Provider veranlasst werden, seien rechtlich zulässig. Dabei verweisen die Parteien darauf, dass die Praxis der letzten Jahre gezeigt habe, dass Gespräche der Kommission mit den Providern unter Androhung einer Sperrverfügung effektiver seien als das Sperren von Seiten, wie es früher die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf praktizierte. Sie sehen die Provider in der Pflicht, ihnen bekannt gewordene Internet-Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten unverzüglich zu sperren.

Die SPD hingegen weist in ihrem Antrag (Drs. 14/7830) darauf hin, dass das BKA eine Diskussion über eine gesetzliche Sperrverpflichtung angeregt habe, da eine freiwillige Selbstverpflichtung der Access-Provider zur Sperrung von einschlägigen Websites "nicht absehbar" sei. Während CDU und FDP in ihrem Antrag darauf verzichten, eine gesetzliche Regelung zu fordern, setzt sich die SPD dafür ein, die Initiative des Bundeskriminalamts zu unterstützen. Damit vertreten die Parteien auf Landesebene eine andere Politik als auf Bundesebene.

Das Bundesfamilienministerium zeigt sich unterdessen zuversichtlich, mit den Providern freiwillige Vereinbarungen treffen zu können. So seien einige Verträge bereits unterschriftsreif, erklärte ein Sprecher heute gegenüber heise online. Bis Ostern sei mit den ersten Vertragsabschlüssen zu rechnen.

Der Internetprovider-Verband eco rät hingegen von verbindlichen Vereinbarungen zwischen einzelnen Providern und dem Bundeskriminalamt ab, da nun neben der vertraglichen Vereinbarung sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene gesetzliche Regelungen vorbereitet werden. Diese "Dreigleisigkeit des Vorgehens" ziehe "erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten" nach sich. Es bestehe die Gefahr, "dass im Ergebnis widersprüchliche Anforderungen oder mehrfacher Aufwand entstehen, um den unterschiedlichen Verpflichtungen aus Verträgen sowie Landes- und Bundesgesetzen Rechnung zu tragen". In diesem Sinne begrüßte der Verband das Schreiben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, in dem sie verfassungsrechtliche Bedenken äußerte.

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(Christiane Schulzki-Haddouti) / (pmz)