O2 UK und Three: EuGH gibt restriktiver Fusionspolitik im Mobilfunkmarkt Aufwind

Der Europäische Gerichtshof hebt ein Urteil der unteren Instanz auf, wonach die Kommission die Fusion britischer Mobilfunkanbieter zu Unrecht untersagt hätte.

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LKW mit 3-Logo, darüber ein Mast mit 2 Mobilfunkantennen

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt sich bei der Wettbewerbsregulierung im Telecom-Markt auf die Seite der EU-Kommission: Diese wollte die dereinst geplante Übernahme der britischen Telefónica-Tochter O2 durch Hutchison 3G UK (Three) verhindern, doch das Gericht der Europäischen Union (EuG) befand das Fusionsverbot für rechtswidrig. Nun aber hebt der EuGH diese Entscheidung des ungeordneten Gerichts auf.

Das ist eine späte Genugtuung für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie möchte verhindern, dass die Zahl der Mobilfunknetzbetreiber in einem Mitgliedsstaat durch Übernahmen unter drei oder vier sinkt. Entsprechend verbat die Kommission den Milliarden-Deal auf britischem Mobilfunkmarkt zwischen Three und O2. Doch das EU-Gericht kassierte das Fusionsverbot. Doch war die Beurteilung des Rechts- und Sachverhalts zu fehlerhaft.

Gleich in sechs Punkten widerspricht das oberste europäische Gericht der Vorinstanz. Die Klatsche geht so weit, dass der EuGH den Richterkollegen neben diversen Rechtsfehlern an zwei Stellen bescheinigt, den Beschluss der Kommission verfälscht zu haben. Im Kern konzentriert sich die Kritik darauf, dass das EuG nicht angemessen abgewogen habe, wie der vorgesehene Zusammenschluss den Wettbewerb am britischen Mobilfunkmarkt erheblich behindern würde.

"In Anbetracht des Umfangs, der Art und der Tragweite der Fehler des Gerichts, die sich auf dessen Argumentation insgesamt auswirken", verwirft der EuGH die EuG-Entscheidung und schickt die Rechtssache (Az. C-376/20 P) dorthin zurück. Das EuG soll den Fall komplett neu verhandeln – obwohl Telefónica und Hutchison ihre Fusion längst abgesagt haben und Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist.

2016 waren die beiden Betreiber die dritt- und viertgrößten Anbieter im britischen Markt und hätten mit einem Marktanteil zwischen 30 und 40 Prozent den ersten Platz belegt. Im Juni haben sich Vodafone und Hutchison auf die Gründung eines Joint Ventures verständigt, worüber nun britische Behörden entscheiden müssen. Auf die "Vestager-Doktrin" könnte sich die EuGH-Entscheidung dennoch auswirken, etwa bei der aktuellen Prüfung der Fusionspläne der Telekommunikationsriesen Orange und MásMóvil in Spanien.

(ds)